Pressestatement: Übernormierung von KI-Anwendungen verhindert Innovationen!

„Die beim Digital-Gipfel von der DIN e. V. vorgestellte Normungsroadmap KI zeigt erneut, dass es selten besser wird, wenn es überreguliert wird. KI-Anwendungen finden in fast allen Bereichen des Lebens, der Wirtschaft und der Wissenschaft ihre Verwendung. Diese Vielzahl an Anwendungsbereiche verführt zur Forderung, dass möglichst viele Branchen normiert werden sollen.

Das DIN e. V. untergliedert in der Roadmap sagenhafte 41 KI-Methoden auf 17 Teilgebieten, die wiederum in 4 methodischen Dimensionen untergliedert werden – all das soll normiert werden, dabei ist die Auflistung fortlaufend. Die Folge wäre ein Bürokratiemonster, welches nicht ansatzweise mit der Entwicklungsgeschwindigkeit von KI-Anwendungen mithalten könnte. Normungsprozesse würden noch deutlich länger dauern. Deutschland verliert so weiter im internationalen Wettlauf um Innovationen und Technologien an Boden. Anstatt KI zu standardisieren und zu normieren, müssen wir Interoperabilität und offene Datenstandards endlich strukturiert fördern!“

Pressestatement: Innovative Technologien brauchen neue Wege der Unterstützung.

Der technologiepolitische Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag zu dem Antrag für ein Aktionsprogramm zum Gentechnik-Standort Deutschland:

„Gen- und Biotechnologie sind Schlüsseltechnologien für das 21. Jahrhundert. Grüne, rote und weiße Gentechnologien schaffen Innovationen, die unser Leben, unsere Landwirtschaft, unsere Gesundheit und die Wirtschaft nachhaltig positiv verändern können. Mutige GründerInnen wie Uğur Şahin, Özlem Türeci und Christoph Hubern von der Firma BioNTech in Mainz beweisen, dass dies auch am Standort Deutschland möglich sein kann. Damit Gen- und Biotechnologie “Made in Germany”, im Herzen Europas, nachhaltig gestärkt werden, braucht es mutige und in die Zukunft gerichtete Rahmenbedingungen. Als Fortschrittspartei fordern wir Freien Demokraten deshalb in unserem Antrag “Aus BioNTech-Erfolg lernen: Aktionsprogramm für den Gentechnik-Standort Deutschland vorlegen” (Drs. 19/24365) die Rahmenbedingungen für die Gen- und Biotechnologie zukunftsgerecht zu gestalten und Biotech-Unternehmen stärker zu unterstützen.

Innovative Technologien brauchen neue Wege der Unterstützung. Unser Wagniskapital-Konzept für forschende Unternehmen (Drs. 19/5053), kombiniert mit der Forderung nach steuerlichen Anreizen, würde die Biotechbranche dauerhaft stärken. Auch müssen die bisherigen Bemühungen in die grüne, rote und weiße Gentechnologie in einem Fonds zielgerichtet gebündelt werden. Das Wissen über Gentechnik hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Jedoch beruht das EU-Gentechnikrecht auf dem Wissensstand von 1990. Es braucht eine in die Zukunft gerichtete und offene Weiterentwicklung des EU-Gentechnikrechts, flankiert mit faktenbasierten und rationalen Informationskampagnen. Lange genug wurden die Chancen der Gentechnik durch die Angst-Lobby unterdrückt. Deutschland kann mehr, packen wir es an!“

Pressestatement: Konzeptlose Datennutzung schwächt Deutschland langfristig

Während die 100. Datenschutzkonferenz stattfindet, schafft es die Bundesregierung nicht, ihre lange angekündigte Datenstrategie der Öffentlichkeit zu präsentieren. Es fehlt an Abstimmung zwischen den Ministerien und an einem roten Faden beim Thema Datennutzung. Deshalb musste auch die öffentliche Anhörung im Ausschuss Digitale Agenda abgesagt werden.

Es ist schon lange überfällig, dass die vorhandenen Umsetzungsstrategien zu Künstlicher Intelligenz und zur digitalen Transformation mit einer umfassenden Datenstrategie zusammengedacht werden. Denn ein effizienter Umgang mit Daten ist für alle digitalen Prozesse die Voraussetzung und zugleich der Schlüssel zum Erfolg. Die Bundesregierung verpasst so wichtige Synergieeffekte für den technologischen Fortschritt Deutschlands zu schaffen.

Es braucht endlich zusammenhängende, langfristige Strategien im Umgang mit digitalen Technologien, die die Sammlung, Verwendung, Speicherung und den Schutz von Daten in den Mittelpunkt stellt. Dafür setzen wir uns als Freie Demokraten schon lange ein.

Herzlichen Dank für euer Vertrauen!

Ich freue mich sehr über die Wahl auf Platz 3 der Landesliste in Rheinland-Pfalz – vielen Dank! Für mich ist die Wahl Ausdruck von Vertrauen in mich sowie meiner bisherigen Arbeit im Bundestag und in meiner Pfalz. Mit einem sehr guten Listenplatz und als Spitzenkandidat der Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz gehe ich mit viel Rückenwind und Motivation in den anstehenden Wahlkampf.

Besonders möchte ich mich weiterhin für die Anliegen einer jungen Generation in der Politik, für Digitale Bildung, Digitalisierung im Ländlichen Raum und sowie die Anerkennung und Förderung von Wachstumsmärkten wie dem eSport und der Gamesbranche einsetzen. Die Bundestagswahl 2021 wird wegweisend für die Anschlussfähigkeit Deutschlands im Wettbewerb um digitalen Fortschritt, technologische Innovationen und die weltbesten Köpfe in Forschung und Wirtschaft sein. Als Freier Demokrat und gemeinsam mit den Jungen Liberalen möchte ich mich hierfür einsetzen.

Pressestatement: Eingriffe in Bürgerrechte durch den Rat der Europäischen Union verhindern!

Mit dem Resolutionsentwurf ‘Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung’ vom 06. November greift der Rat der Europäischen Union ein gefährliches und widersprüchliches Konzept des Bundesministeriums des Innern wieder auf. Dabei sollen Betreiber von End-to-End-Verschlüsselungen (E2E) gezwungen werden, eine Hintertür in ihre Systeme für Behörden offen zu
lassen. Dieses Vorhaben greift massiv in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ein und gefährdet das individuelle Recht auf absolute Verschlüsselung von Daten und Kommunikation.
Mit der vorgesehenen Resolution öffnet der Rat der Europäischen Union die Büchse der Pandora für staatliche Eingriffe in Privatsphäre sowie IT-Grundrechte und bereitet den Weg für einen gläsernen Bürger. Oberste Bedeutung müssen auch im digitalen Raum grundlegende und unverhandelbare Bürgerrechte haben. Die Resolution “Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung” gefährdet diese wichtigen Werte unserer freiheitlichen Gesellschaft. Das darf nicht geschehen.

Pressemitteilung: Spitzenkandidat der JuLis RLP für BT-Wahl 2021

Der Bundestagsabgeordnete Mario Brandenburg freut sich über die Wahl zum Spitzenkandidaten der Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz für die Bundestagswahl 2021: „Für mich ist die Wahl eine Ehre und zugleich ein Auftrag mich weiter für die Interessen junger Menschen einzusetzen. Als Spitzenkandidat für Rheinland-Pfalz möchte ich mich weiter für Themen wie Digitale Bildung, Digitalisierung im Ländlichen Raum, […]

Pressestatement: Abschlussbericht Enquete-Kommission KI

„Der Abschlussbericht ist zwar kein ‚Moonshot‘, aber immerhin haben sechs Fraktionen eine Art Innovationsuntergrenze definiert, hinter die keiner zurück sollte. Das darf aber nur der Anfang sein. Die Rahmenbedingungen für Künstliche Intelligenz müssen viel umfassender verbessert werden. Damit KI eine Zukunft in Deutschland hat, ist jetzt Folgendes wichtig: Wir brauchen Experimentierräume in Form digitaler Freiheitszonen, effektivere Transferstrukturen und eine schnelle Anpassung des Rechtsrahmens. Der FDP-Fraktion ist wichtig, dass KI rational und unaufgeregt als das betrachtet wird, was sie ist: Ein intelligentes Werkzeug. Leider gab es in der Enquete-Kommission immer wieder Versuche, politische Weltanschauungen auf KI abzuwälzen oder über die Regulierung von KI als ‚eigenständiges Etwas‘ zu diskutieren. Stattdessen muss KI am konkreten Anwendungsfall und hinsichtlich der Chancen für unsere Gesellschaft diskutiert werden.“

Stellungnahme aus der Bildungsbranche zum „Zukunftsvertrag Technologie“

Der Didacta Verband e. V. – Verband der Bildungswirtschaft hat freundlicherweise konstruktiv Stellung zu meinem Antrag für mehr neue Technologie an Schulen bezogen. Ich freue mich, den Input für die weitere parlamentarische Arbeit nutzen zu können. Im Sinne der offenen und diversen Debatte, von der Demokratie lebt, stelle ich die Stellungnahme nach Rücksprache mit dem Verband sehr gerne online:

„Der Didacta Verband als Vertreter der Bildungswirtschaft kann signifikante im Antrag BT-Drucksache 19/22300 genannte Aussagen unterstützen. Jedoch gibt es einige Positionen, die wir aufgrund unserer Expertise aus einer sehr heterogenen Bildungswirtschaft nicht als ausreichend dargestellt wahrnehmen. Beide Bereiche wollen wir kurz beleuchten:

Die grundsätzliche Forderung, neue und damit zukunftsorientierte Technologien, nach eingehender Prüfung auf sinnhafte Nutzung, an Schulen zu bringen unterstützen wir. Wir möchten jedoch ergänzen, dass die Entwicklung digitaler Kompetenzen frühestmöglich vom Umfeld und in den entsprechenden Einrichtungen gefördert werden sollte.

Zahlreiche dieser Anwendungen können sowohl in geisteswissenschaftlichen als auch naturwissenschaftlichen Kontexten eingebunden werden und durch pädagogisch und didaktisch umfassende Konzeptionen Mehrwerte für den Unterricht und Lernerfolge generieren. Dennoch müssen die oft fehlenden pädagogisch-didaktischen Konzepte im Fokus der Gesamtbetrachtung stehen und alle Betroffenen als Beteiligte einbezogen werden: Kinder, Eltern, pädagogische Fachkräfte bis zu Vertretern aus Schulverwaltung, Kommunen, Ländern und des Bundes.

Diese Anwendungen so zugänglich zu machen, dass die Experimentierlust und Neugierde wirklich zum Tragen kommen kann, ist eine wichtige Voraussetzung des Lernens. Entsprechende Themen praxisorientiert in den Unterricht einbauen zu können und höhere Budgets für entsprechend geeignete Materialien bereitzustellen, ist für alle naturwissenschaftlichen Fächer notwendig (MINKT). Die Rahmenbedingungen in der Infrastruktur und Rechtssicherheit für alle Beteiligten bei der Nutzung der bereitgestellten Anwendungen zu schaffen, ist dringend erforderlich. Zu berücksichtigen ist auch, dass nicht alles sinnvoll über virtuelle Optionen in gleicher Weise vermittelt werden kann. Unserer Meinung nach ist es wichtiger, die Basisausstattung auf solide Beine zu stellen und den Fachkräften flexibler die Option zur Anschaffung spezieller Zusatzmaterialen, wie die von Ihnen genannten VR-, AR- oder CRISP-Materialien etc., zu ermöglichen.

Eine Vereinfachung bürokratischer Hürden bei der Mittelbeantragung, um die organisatorische und auch finanzielle Unterstützung zu erreichen, ist auch unserer Meinung nach sehr wichtig. Flexible und agile, vor allem ineinandergreifende Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten sind grundlegend, um immer schnelleren Anforderungen weltweit gerecht zu werden. Die Fortbildung als zentralen Bestandteil für pädagogische Fachkräfte zu platzieren und zu sichern, ist für das Gelingen ausschlaggebend. Diese muss inhaltlich fundiert, zeitlich wie inhaltlich niedrigschwellig, praxisnah und am Arbeitsalltag orientiert gestaltet werden

Kritisch sehen wir allerdings die Unterstützung durch Geld- und Sachmittelgeber aus Industrie und Wirtschaft, vor allem unter dem Aspekt der Beeinflussung. Die wichtige Unabhängigkeit der Bildungseinrichtungen in Deutschland in der Wahl der Lern- und Lehrmittel muss erhalten bleiben. Langsame Beantragungs- und Beschaffungsprozesse auf Bundes- oder Landesebene dürfen hier nicht zu einer Bevorzugung bestimmter Produkte und Anwendungen führen. Vielmehr soll es in der pädagogischen Freiheit liegen, über zu implementierende Plattformen, Kommunikationslösungen oder-tools und digitalen Content zu entscheiden.

Der Ansatz „bring your own device“ kann unter der Berücksichtigung sozialer, technischer, ökonomischer und pädagogischer Faktoren zu einer Individualisierung des Lernens, einer gesteigerten Motivation und einer besseren Vorbereitung auf die Arbeitswelt führen, wie ausführlich in den Publikationen zum Projekt „Bildung braucht digitale Kompetenz“ dargestellt

Jedoch können im Besonderen soziale und strukturelle Ungleichheiten verstärkt werden und damit die Bildungsgerechtigkeit negativ beeinflusst werden. Unserer Meinung nach ist die Nutzung eigener Geräte in Bildungseinrichtungen nicht dazu geeignet, den bestehenden Herausforderungen der Einrichtungen bei der Ausstattung im Verwaltungsbereich oder gar beim Datenschutz in der notwendigen Tiefe zu begegnen. Hier sind zentral administrierte Leihgeräte oder privat finanzierte Leasinggeräte die bessere Herangehensweise um die notwendige Sicherheit für alle Beteiligten bei der Nutzung einzelner Funktionen und Anwendungen sowie bei rechtlichen Aspekten zu schaffen.“

Mein Antrag auf Drucksache 19/22300 ist hier veröffentlicht. 

Die Rede zum Antrag befindet sich auf meinem Youtube-Kanal

Positionspapier für den Games-Standort Deutschland

„A Bug is no Feature – Für einen starken Games-Standort Deutschland“ 

Positionspapier der Mitglieder des Deutschen Bundestages

Thomas Hacker, Katja Suding, Dr. Hermann Otto Solms, Manuel Höferlin, Mario Brandenburg, Britta Dassler, Otto Fricke und Marcel Klinge

Mehr als 34 Millionen Menschen in Deutschland sind schon heute begeisterte Gamer und greifen gelegentlich (42 Prozent) bis regelmäßig (36 Prozent) hierfür zum Smartphone, PC und Konsole – Tendenz steigend. Games sind: Kulturgut, Innovationstreiber und Bildungsbeschleuniger mit enormen Wachstumsraten. Nach Branchenangaben soll der Umsatz des deutschen Serious-Games-Marktes in den kommenden drei Jahren auf 370 Millionen US-Dollar steigen. Bereits heute sind mehr als 30.000 Arbeitsplätze mit der Games-Branche verbunden – bei einem Potential von 60.000 Jobs.

Die deutsche Games-Branche verharrt jedoch mit einem Marktanteil von 4,3 Prozent auf unterem Niveau. Den Markt der PC- und Konsolen-Games dominieren die USA, Kanada und Japan. Die umsatzstärksten Mobile-Games kommen bislang aus Russland und den USA – allein Finnland und Schweden dominieren als europäische Standorte.

Zugleich erleben wir einen globalen Kampf um die digitale Vorherrschaft und Ertragsmodelle, wie der aktuelle Streit zwischen dem US-Spieleentwickler Epic Games und den IT-Konzernen Apple und Google um den Battle-Royal-Shooter „Fortnite“ zeigt. In dieser Auseinandersetzung spielt Europa bzw. Deutschland keine Rolle und kann nur noch auf Entwicklungen reagieren – ebenso verhält es sich bei dem Wettbewerb um die kreativsten und besten Köpfe und High Potentials in der Branche.

Trotz des hohen Innovationsfaktors der deutschen Games-Branche verkennt die Bundesregierung das große Potential für den Wirtschaftsstandort Deutschland und ignoriert den globalen Wettbewerb zwischen Staaten, Branche und IT-Konzernen.

Wir fordern: International müssen wir unsere digitale Gameswirtschaft endlich vom passiven Zuschauer zum aktiven und wettbewerbsfähigen Player machen.

Anerkennung und Vertrauen für Gamer und die Branche

Kaum eine andere Branche muss regelmäßig pauschale Vorverurteilung von Politik und Gesellschaft über sich ergehen lassen. Die reflexhaft nach Gewalttaten aufflammende Debatte um „Killerspiele“ zeigt, mit welchem Misstrauen die Branche im Vergleich zu anderen etablierten Wirtschaftszweigen in unserem Land konfrontiert ist. Einen wissenschaftlich belegten Zusammenhang von Gewaltkriminalität und Videospielen gibt es bislang nicht. Nur ein objektiver Umgang mit Gamern und der Branche insbesondere durch die Bundesregierung wird der Lebenswirklichkeit junger Menschen gerecht und stärkt zugleich den Wirtschaftsstandort.

Digitale europäische Souveränität

Deutschlands und Europas Anspruch muss es sein, auch im Bereich Games eine selbstbewusste wie wettbewerbsfähige Rolle zu spielen. Deutschland muss sich endlich für einen echten europäischen digitalen Binnenmarkt mit einheitlichem Rechtsrahmen einsetzen, der mit den Konkurrenten in Nordamerika und Asien mithalten kann. Im weltweiten Wettbewerb um hochqualifizierte Fachkräfte, wie 3D-Animatoren, Level- / Gamedesigner und Programmierer, muss Deutschland zugleich die Grundlagen durch ein modernes Einwanderungsgesetz schaffen, dass der Mobilität der digitalen Wirtschaft entspricht.

Games-Förderung ins Bundeskanzleramt

Die Games-Förderung ist ein entscheidendes Instrument für die Wettbewerbsfähigkeit des Games- Standort Deutschland. Die derzeitige Games-Förderung unter Führung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur führt dort ein Schattendasein und geht an den Bedürfnissen der Branche vorbei. Eine Zuständigkeit unter Führung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Bundeskanzleramt entspricht der Relevanz und Identität der Branche. Denn Computer- und Videospiele sind sowohl Wirtschafts- als auch Kulturgut. Die Nähe zur Filmförderung wird zudem den Technologie- und Innovationstransfer von der Games- zur Filmbranche befördern. Mit Schaffung eines Digitalministeriums ist diese Kompetenzverteilung erneut zu überprüfen.

Entwickler-Spirit für deutsche Hochschulen und Ausbildung

Zur langfristigen Sicherung des Games-Standortes braucht unser Land spezialisierte und erfahrene Spieleentwickler. Der Masterstudiengang Computerspielewissenschaften an der Universität Bayreuth ist beispielhaft für die Etablierung zukunftsweisender Bildungsangebote. Die weitergehende Förderung der Forschung und Entwicklung im Bereich Games ist eine zusätzliche Investition, von der der Standort Deutschland branchenübergreifend (u.a. Medizintechnik, Industrieautomatisierung) profitieren wird. Zugleich müssen die Prozesse und Abläufe zur Anerkennung bzw. Entwicklung neuer Ausbildungslehrgänge und Berufe – wie bspw. zum Games-Designer – vereinfacht und beschleunigt werden. Durch die Langsamkeit der entsprechenden Verfahren erleidet unser Land seit Jahren einen massiven Standortnachteil.

Digitale Kompetenz durch Serious Games

Der pädagogische Ansatz durch Serious Games ist zur Vermittlung von Medienkompetenz in allen Altersklassen zu stärken und durch entsprechende gesetzliche Voraussetzungen nachhaltig sicherzustellen. Unter digitaler Bildung verstehen wir nicht nur Whiteboard und iPad, sondern auch die Vermittlung von digitalen Kompetenzen, wie die Einführung in Programmiersprachen, auf neuen Wegen. Nur so werden die Schüler von heute die Entwickler von morgen.

E-Sport als Breitensport 2.0 anerkennen

E-Sports sind ein absoluter Wachstumsmarkt und haben sich schon lange von Fußball- oder Rennsimulationen emanzipiert. E-Sport-Abteilungen werden jedoch bis heute nicht von den Finanzbehörden als gemeinnützig anerkannt, was nicht nur zu massiver Rechtsunsicherheit bei bestehenden Vereinen sorgt, sondern den E-Sport insgesamt ausbremst. Für eine umfassende Jugendarbeit muss zudem die Vereins- und Verbandsstruktur dringend gestärkt werden.

Bessere Bedingungen für Venture-Capital und neue Bezahlmodelle

Junge Unternehmen bzw. Start-ups sind auf eine verlässliche Kapitalisierung angewiesen, um ihre Games bis zur Marktreife entwickeln zu können – spätestens nach dem Markteintritt ist die Start-Finanzierung oft aufgebraucht. Durch ein Venture-Capital-Gesetz können branchenübergreifend die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital in Deutschland verbessert werden. Zusätzliche Unterstützung kann durch verbesserte Möglichkeiten für Crowdfunding gewährleistet werden.

Digitale Voraussetzungen verwirklichen

Deutschlands Achillesferse ist ein zu langsames Internet – und zwar in weiten Teilen des Landes. Der digitale Breitbandausbau und bundesweite Ausbau der Infrastruktur für den Mobilfunkstandard 5G ist zentral für Entwickler wie Spieler.

25. August 2020

Unterstützung für Unternehmen während der Corona-Krise

Wo und wie bekomme ich jetzt für mein Unternehmen Unterstützung vom Bund?

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise führen zu verschiedenen Hilfsnotwendigkeiten. Als Service für die Unternehmen und Unternehmer in meinem Wahlkreis haben mein Team und ich die unterschiedlichen Hilfsangebote der Bundesregierung zusammengestellt. Da die Unterstützungsleistungen Ende letzter Woche beschlossen wurden und derzeit auch zum Teil noch die konkreten Ausführungsbestimmungen fehlen, sind die folgenden Informationen ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. Ich hoffe trotzdem, dass ich Ihnen dadurch den Zugang zu den vorhandenen Hilfsleistungen erleichtern und einen kleinen Servicebeitrag dazu leisten kann, damit Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter und Sie die Krise möglichst unbeschadet überstehen.

Die drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben schwerwiegende Folgen für Unternehmen und Wirtschaft. Kaum ein Betrieb bleibt verschont. Vom Kiosk bis zur Chemieindustrie, vom Friseurgeschäft über den mittelständischen Maschinenbauer bis zum globalen IT-Konzernen brechen Arbeitsaufkommen, Umsätze und Gewinne ein. Selbst bislang gesunde, profitable Unternehmen geraten unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten. Ohne schnelle Hilfe würde vielen die Insolvenz drohen.

Um durch die Corona-Krise bedingte Insolvenzen zu verhindern, hat der Bund Ende letzter Woche ein umfassendes Hilfs- und Unterstützungspaket zur Verfügung gestellt. Ziel der Maßnahmen ist es, betroffene Unternehmen möglichst schnell mit passgenauen Unterstützungsleistungen zu versorgen, um unverschuldete Zahlungsengpässe zu vermeiden, Insolvenzen abzuwenden und einen krisenbedingten Anstieg der Arbeitslosigkeit so gering wie möglich zu halten.

Die von Bundesregierung und Bundestag bereitgestellten Hilfs- und Unterstützungsangebote sind vielfältig. Der Zugang zu ihnen unterscheidet sich nach wirtschaftlicher Situation, Größe und Alter eines Unternehmens. Um Ihnen für Ihren Betrieb eine erste grobe Orientierung hinsichtlich der verfügbaren Hilfen, deren Voraussetzungen und den jeweils zuständigen Ansprechpartnern zu geben, haben mein Team und ich kurzfristig versucht, Ihnen die relevantesten Informationen anhand wichtiger Leitfragen kompakt zusammenzufassen. Die Informationen beziehen sich auf:

  • Zugang zu Kurzarbeitergeld
  • Steuerliche Erleichterungen zur Liquiditätssicherung
  • Zugang zu günstigen Krediten zur Liquiditätssicherung
  • Bürgschaften und Exportkreditgarantien
  • Pflicht zum Insolvenzantrag
  • Freiberufler und Solo-Selbststände

Durch kurzfristigen Auftrags- und Umsatzrückgang kann ich meine Mitarbeiter nicht mehr im gewohnten Umfang beschäftigen und müsste ohne Hilfe schon bald die ersten Kündigungen aussprechen. Was kann ich stattdessen tun?

Sie können für Ihr Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen, sofern Sie mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen. Das Kurzarbeitergeld greift immer dann, wenn aufgrund von schwieriger wirtschaftlicher Entwicklung oder unvorhergesehenen Ereignissen – wie etwa dem Ausbruch des Corona-Virus – eine Verringerung der Arbeitszeit im Betrieb notwendig wird. Bei Kurzarbeitergeld werden 67 Prozent (Beschäftigte mit Kind) bzw. 60 Prozent (Beschäftigte ohne Kind) des pauschalisierten Nettolohns von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Die Arbeitnehmer arbeiten in der Zeit wenig oder gar nicht. Um Kurzarbeitergeld beantragen zu können, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein, die die Bundesregierung aufgrund der Corona-Krise kurzfristig und rückwirkend zum 01. März 2020 verändert hat.

Unter welchen Voraussetzungen und wie Sie Kurzarbeitergeld für Ihr Unternehmen beantragen können, erläutert die Bundesagentur für Arbeit online sehr anschaulich hier in zwei Kurzvideos.

Bitte beachten Sie: Die Bundesregierung hat vor dem Hintergrund der Corona-Krise einige Veränderungen beschlossen, die zum 01. März 2020 in Kraft traten. Folgende Informationen aus den beiden Kurzvideos sind deshalb veraltet und stimmen aufgrund der aktuellen Änderungen nicht mehr:

  • Statt bisher 30 Prozent müssen künftig nur noch zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sein 
  • Auf den Aufbau von negativen Arbeitszeitkonten wird teilweise oder ganz verzichtet
  • Leiharbeiter können künftig ebenso Kurzarbeitergeld erhalten
  • Die Sozialversicherungsbeiträge werden ebenso von der Agentur für Arbeit übernommen

Unabhängig von den beiden Erklärvideos finden Sie hier alle Information auch noch zum Nachlesen:

Formulare zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes

Bei allen Fragen zum Kurzarbeitergeld können Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit vor Ort wenden oder an den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen ihn von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr gebührenfrei unter 0800-4555 520.

Durch kurzfristigen Auftrags- und Umsatzrückgang durch die Corona-Krise kommt es zu finanziellen Engpässen in meinem Unternehmen, sodass ich die laufenden Kosten in absehbarer Zeit nicht mehr tragen kann. Ohne Hilfe müsste ich schon bald Insolvenz anmelden. Was kann ich stattdessen tun? 

Der Bund hat neue und im Volumen unbegrenzte Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung von Unternehmen beschlossen, um Unternehmen und Beschäftigte in der aktuellen Situation zu unterstützen. Sie lassen sich grob in steuerliche Erleichterungen und Liquiditätshilfen unterteilen. Je nach wirtschaftlicher Situation, Größe und Bestandsdauer Ihres Unternehmens kommen dabei unterschiedliche Hilfsangebote in Frage. Nachfolgend finden Sie eine erste Grobübersicht über die in der letzten Woche beschlossenen Maßnahmen.

1. Steuerliche Erleichterungen zur Liquiditätssicherung

Um die Liquidität von Unternehmen, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten, zu verbessern, hat der Bund eine Reihe steuerlicher Erleichterungen in Milliardenhöhe beschlossen. Sie gelten grundsätzlich für alle Unternehmen, sind aber in besonderem Maße für Freiberufler und kleinere Betriebe relevant. Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen Möglichkeiten zur Stundung von Steuern, zur Anpassung von Steuervorauszahlungen, zum Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und zum Entgegenkommen der Finanzbehörden auf Unternehmen. Das Bundesministerium für Finanzen hat laut Bundesregierung hierfür bereits die erforderlichen Abstimmungen mit den Ländern eingeleitet. Konkret beschlossen wurden folgende steuerliche Erleichterungen:

a. Erleichterte Gewährung von Steuerstundungen

Die Finanzbehörden können Unternehmen von nun an in größerem Umfang Stundungen von Steuerzahlungen gewähren, wenn der Steuereinzug für das Unternehmen eine besondere Härte bedeuten und schlimmstenfalls seine Existenz bedrohen würde. Die Finanzämter sind dazu angewiesen, hinsichtlich der Gewährung von Steuerstundungen keine strengen Anforderungen zu stellen. Ein wesentliches Instrument ist dabei das Verschieben des Zeitpunktes der Steuerzahlung, um so mehr Liquidität bei den Unternehmen zu erhalten.

b. Leichtere Anpassung Ihrer Steuervorauszahlung

Die Finanzbehörden sind dazu angewiesen steuerpflichtigen Unternehmen die Anpassung ihrer Steuervorauszahlung zu vereinfachen, wenn absehbar ist, dass die Umsatz bzw. Gewinn durch die Corona-Krise im laufenden Jahr geringer ausfallen werden, als bislang angenommen. Ziel ist es auch hier, mehr Liquidität bei den Unternehmen zu erhalten, indem die Steuervorauszahlungen schnell und unkompliziert herabgesetzt werden.

c. Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge

Sollte Ihr Unternehmen unmittelbar vom Corona-Virus betroffen sein, verzichten die Finanzbehörden bis zum 31. Dezember 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen wie beispielsweise Kontopfändungen oder Säumniszuschläge. Dadurch soll vermieden werden, dass Unternehmen durch kurzfristig nicht leistbaren Steuereinzug zusätzlich Liquidität entzogen wird, die zum Überleben des Betriebs in der Krise notwendig ist.

d. Steuerentgegenkommen

Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen ist die Generalzolldirektion bei Steuern für die die Zollverwaltung unmittelbar zuständig ist (z.B. Energiesteuer oder Luftverkehrssteuer), angewiesen, den steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne der Liquiditätssicherung entgegenzukommen. Gleiches gilt für Steuern, wie etwa Versicherungs- oder Umsatzsteuer, die der Zuständigkeit des Bundeszentralamtes unterliegen.

Passgenaue Informationen für Ihr Unternehmen bietet Ihr jeweils zuständiges Finanzamt. Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit diesem in Verbindung zu setzen. Bitte beachten Sie dabei, dass einige Bundesländer, zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern, ihre Finanzämter für den Besucherverkehr vorerst geschlossen haben.

Versuchen Sie daher bitte Ihr Finanzamt möglichst telefonisch oder auf digitalem Wege zu kontaktieren. Ja ich weiß, dass das nicht immer einfach ist. Bitte haben Sie jedoch gerade jetzt Verständnis dafür, dass es bei den Finanzämtern aufgrund der Vielzahl von Anfragen derzeit ggf. zu längeren Wartezeiten kommt. Das ist ärgerlich, lässt sich aktuell aber leider kaum vermeiden.

2. Erleichterter Kreditzugang zur Liquiditätssicherung

Neben steuerlichen Maßnahmen bietet der Bund seit vergangener Woche zusätzliche, vor allem aber leichter zugängliche Überbrückungskredite. Auch sie sollen beitragen, durch unverschuldete Umsatzrückgänge bedingte Liquiditätsengpässe abzufedern. Ziel ist, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre laufenden Kosten während der Krise weiter tragen zu können. Im Mittelpunkt der Kredithilfen des Bundes steht das Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Darüber hinaus gibt es erweiterte Möglichkeiten für Bürgschaften durch Ihre Hausbank sowie die Landesförderinstitute. Für Auslandsgeschäfte außerdem die bekannten Hermes-Bürgschaften.

a. Zugang zu günstigen KfW-Krediten
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet eine ganze Reihe leicht zugänglicher und kostengünstiger Kreditinstrumente. Die Instrumente unterscheiden sich im Wesentlichen danach, wie lange ein Unternehmen bereits am Markt ist. Im Einzelnen sind dies:

aa. Für Unternehmen und Freiberufler, die noch keine fünf Jahre bestehen, bietet die KfW ihren „ERP-Gründerkredit Universell“ an. Er beinhaltet eine Risikoübernahme in Höhe von bis zu 80 Prozent der Betriebsmittelkosten bis maximal 200 Millionen Euro Höhe. Neu ist hier die Öffnung der Haftungsfreistellung für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu zwei Milliarden Euro.

ab. Für Bestandsunternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind, bietet die KfW ihren „KfW-Unternehmerkredit“ mit einer Risikoübernahme in Höhe von bis zu 80 Prozent der Betriebsmittelkosten bis maximal 200 Millionen Euro Höhe. Neu ist auch hier die Öffnung der Haftungsfreistellung für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu zwei Milliarden Euro. Darüber hinaus gibt es den „KfW-Kredit für Wachstum“ mit erweiterten Leistungen. Hier ist die Umsatzobergrenze für antragsberechtigte Unternehmen von zwei auf fünf Milliarden Euro angehoben worden. Gleichzeitig wird das bislang auf Unternehmen im Innovations- und Digitalbereich beschränkte Programm ausgeweitet und ohne Beschränkung auf einen bestimmten Bereich im Wege der Konsortialfinanzierung zur Verfügung gestellt. Die Risikoübernahme wird dabei auf 70 Prozent erhöht.

ac. Für alle Unternehmen sollen zudem absehbar KfW-Sonderprogramme aufgelegt werden. Sie unterliegen aktuell noch dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission. Geplant ist, dass die Risikoübernahmen für Investitionsmittel (Haftungsfreistellungen) verbessert werden. Sie betragen bei Investitionen dann künftig bis zu 90 Prozent. Bei Betriebsmitteln gelten künftig bis zu 80 Prozent. Zudem soll eine krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz erfolgen, sodass die KfW-Sonderprogramme auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.

Allgemeine Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline der KfW unter: 0800-5399 001. Achtung! Die Beantragung eines KfW-Kredites erfolgt jedoch nur über Ihre Hausbank, an die Sie sich in diesen Fällen bitte wenden.

Eine Übersicht und Hilfe bei Suche eines Finanzierungspartners bietet auch die KfW Website über diesen Link.

3. Bürgschaften zur Liquiditätssicherung

Für Unternehmen und Betriebe, die bis zur Corona-Krise tragfähige und profitable Geschäftsmodelle hatten, können über die Hausbanken Bürgschaften für Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden. Bei den beantragenden Unternehmen darf es sich allerdings nicht um Sanierungsfälle oder Unternehmen handeln, die bereits vor der Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren. Bis zu einem Betrag von 2,5 Millionen Euro werden die Bürgschaften durch die zuständigen Bürgschaftsbanken direkt, darüber hinaus durch die Länder bzw. deren landeseigene Förderinstitute bearbeitet. Informationen und Kontaktmöglichkeiten bietet Ihnen die für Ihr Unternehmen jeweils zuständige Bürgschaftsbank. Sie finden diese über das Portal der Bürgschaftsbanken.

Konkret verändert wurden die bestehenden Bedingungen für Bürgschaften vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise hinsichtlich der folgenden Punkte:

  • Der Bürgschaftshöchstbetrag wurde auf 2,5 Milliarden Euro verdoppelt
  • Die Obergrenze des Anteils der Betriebsmittel am Gesamtobligo der Bürgschaftsbank wurde auf 50 Prozent erhöht
  • Bürgschaftsbanken dürfen Entscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig innerhalb von drei Tagen treffen
  • Das Großbürgschaftsprogramm wird auch für Unternehmen außerhalb strukturschwacher Regionen geöffnet

4. Landesförderinstitute

Ergänzend zum ERP- und KfW-Angebot bieten auch die Landesförderinstitute zinsgünstige Betriebsmittelfinanzierungen an. Die Einzelheiten hierüber finden sich bei den jeweiligen Förderinstituten der Länder. Eine Übersicht mit Suchfunktion bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf seiner Website.

5. Exportkreditgarantien

Sollte Ihr Unternehmen international tätig sein und Exportgeschäfte über Hermes-Bürgschaften abgesichert haben, greifen teilweise auch diese im Fall von Schäden, die auf den Corona-Virus zurückzuführen sind. Dies betrifft Schäden in der Herstellungsphase, die unter die Fabrikationsrisikodeckung fallen. Die Fabrikationsrisikodeckung stellt einen Schutz vor den finanziellen Folgen eines Produktionsabbruchs dar. Abgesichert ist oft auch der Ausfall von Lieferungen, der als Lieferantenkreditdeckung oder auch Forderungsdeckung bekannt ist. Sie bieten Schutz für den Fall, dass ein Auslandskunde eine Forderung nicht bezahlt. Diese Forderung muss auch tatsächlich bestehen. Unter Umständen können Schäden aufgrund des Corona-Virus auch einen Fall höherer Gewalt darstellen und die Forderung entfallen lassen. Wenden Sie sich daher auch bei Zahlungsverzügen umgehend an die Euler Hermes AG.

Ihr Ansprechpartner im Zusammenhang mit allen Fragen zu Exportkreditgarantien, die über Hermes-Bürgschaften abgesichert wurden, ist die Euler Hermes AG in mit der kostenpflichtigen Telefonnummer 040-8834 9000 oder der E-Mail-Adresse info@exportkreditgarantien.de. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf der Internetseite der Euler Hermes AG.

Durch kurzfristigen Auftrags- und Umsatzrückgang durch die Corona-Krise kommt es zu finanziellen Engpässen in meinem Unternehmen, sodass ich schon bald gezwungen bin, einen Insolvenzantrag zu stellen. Gibt es in dieser Situation keine Ausnahme?

Sollten sie in den kommen Tagen oder Wochen bereits von der Insolvenzantragspflicht betroffen sein, plant die Bundesregierung auch hier den betroffenen Unternehmen und Betrieben mehr Handlungsraum zu geben. So erklärt die Bundesjustizministerin in einer Presseerklärung vom 16. März 2020, es werde eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht analog zu den Hochwasserkatastrophen 2002, 2013 und 2016 geplant. Dieser Schritt ist aus meiner Sicht vollkommen richtig. Die Stellungnahme können Sie im Volltext auf der Website des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz nachlesen. Wir erwarten die weiteren Vorschläge in der kommenden Woche, in welcher wieder eine Sitzung des Deutschen Bundestages stattfinden soll.

Ich bin freiberuflich tätig oder lebe als Solo-Selbstständiger. Durch den Ausbruch des Corona-Virus habe ich kurzfristig Aufträge und dadurch mein Einkommen verloren. Für meinen Lebensunterhalt kann ich schon bald nicht mehr aufkommen. Welche Angebote gibt es für mich?

Mit Ausnahme des „ERP-Gründerkredites Universell“ der KfW derzeit leider noch keine. Die Bundesregierung hat sich bislang hauptsächlich auf die Belange von kleinen, mittleren und großen Unternehmen konzentriert. Freiberufler und Solo-Selbstständige fallen – bislang – noch durchs Raster. Ein Zustand, den wir Freie Demokraten kritisieren. Wir werden deshalb alles daransetzen, die Situation dieser Berufsgruppen, die immerhin rund fünf Millionen Menschen umfassen, auf der politischen Tagesordnung zu halten, um auch ihnen die erforderliche Unterstützung zukommen zu lassen. Konkret wünschen wir uns auch für sie ausgeweitete Möglichkeiten zur Steuerstundung und ggf. Barauszahlungen nach italienischem Vorbild. Wir hoffen, dass Union und SPD uns diesbezüglich folgen werden.

Gerade vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung möchte ich Sie abschließend nochmals darauf hinweisen, dass alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit sind und auch nicht sein können. Ich hoffe jedoch, dass Ihnen dieser Überblick wertvolle Zeit spart und Sie zielgenauer auf die jeweiligen Ansprechpartner zugehen und die Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch nehmen können. Außerdem hoffe ich natürlich, dass Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter und Sie die Corona-Krise möglichst unbeschadet und vor allem gesund überstehen. Lassen Sie uns mit unserem alltäglichen Handeln nun alle gemeinsam dazu beitragen, dass wir möglichst viele Leben retten und eine Überlastung unseres Gesundheitssystems verhindern. Wir sind jetzt alle gefragt – jeder in dem Bereich, in dem er ganz persönlich Verantwortung trägt.