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Pressestatement: Autonomes Fahren wird nur mit Mobilitätsdatengesetz zum Erfolg!

„Für eine nachhaltige und technologiegetriebene Mobilität der Zukunft ist das autonome Fahren ein wesentlicher Bestandteil. Bereits 2018 angekündigt, hat sich die Bundesregierung erst jetzt kurz vor knapp nach starken Differenzen zu einem gemeinsamen Gesetz durchringen können. Dabei vergisst Sie allerdings neben dem autonomen Fahren die dabei entstehenden Daten – es fehlt ein passender Rechtsrahmen. Denn ohne Fahrzeugdaten wird sich zukunftsweisende Mobilität nicht umsetzen lassen. Die Schwarz-Rote-Koalition hinterlässt mit diesem Gesetz eher große Schlaglöcher anstelle einer durchdachten und befahrbaren Datenautobahn.   

Lobend muss jedoch anerkannt werden, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die anonymisierte Weitergabe von Fahrdaten für Gemeinwohlzwecke und Zwecke der Fahrsicherheit vorsieht. Damit autonomes Fahren in Deutschland jedoch zum Erfolg werden kann, braucht es eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung für diese Technologie. Dafür müssen Fahrzeughalter:innen die Hoheit über ihre persönlichen Daten haben und darüber entscheiden, wo welche Daten hinfließen. Das Konzept eines Datentreuhänders oder eines “Personal Information Management Systems” (PIMS) kann an dieser Stelle den unterschiedlichen Interessen der Halter:innen und Hersteller zur Datenweitergabe Rechnung tragen. Diese wichtigen Bausteine hat die Bundesregierung nicht berücksichtigt. Als Freie Demokraten setzten wir uns deshalb für ein eigenes Mobilitätsdatengesetz ein, welches autonomes Fahren und die Datenverwendung mitdenkt.“

Pressestatement: ExpertInnen sind sich einig – ohne Open Data keine sinnvolle Datenstrategie!

Die Sachverständigen, die als ExpertInnen in den Ausschuss Digitale Agenda des Deutschen Bundestages zur öffentlichen Anhörung geladen sind, sind sich einig: Eine nachhaltige und sinnvolle Datenstrategie kann nur gelingen, wenn der Staat eine Vorreiterrolle einnimmt und eine umfassende Datennutzung ermöglicht. Leider verpasst die Bundesregierung dieses Bekenntnis zu Open Data deutlich und hinterlässt eine klaffende Leerstelle. Auch das 2. Open-Data-Gesetz des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) füllt nach aktuellem Stand diese Leerstelle, z. B. durch einen (fehlenden) Rechtsanspruch auf Bereitstellung von Open Data, nicht annähernd aus. 

Auch benötigt eine transparente Umsetzung der Datenstrategie klare Maßnahmen und Zielvorgaben. So zählt die Bundesregierung zwar eine Vielzahl an Maßnahmen auf, jedoch fehlt es diesen deutlich an einer übergeordneten Steuerung und Koordination. Zudem mangelt es für eine effektive Evaluation dieser Vorhaben an messbaren Zielen und einem messbaren Aufwand. So bleibt es bei einem Forderungskatalog ohne konkrete Nachvollziehbarkeit. Erneut wird dadurch der Mangel eines fehlenden Digitalministerium als koordinierende Instanz sichtbar. 

Als Freie Demokraten setzen wir uns für eine mutigere Datenstrategie ein. Wir fordern deshalb ein „Open Data Pakt“ zwischen allen staatlichen Ebenen sowie, in Anlehnung an das Transparenzgesetz Hamburg, ein Bundestransparenzgesetz. Auch eine Berücksichtigung von offenen Standards und Software bei der Vergabe durch die öffentliche Hand wäre ein sinnvoller Schritt.

Pressestatement: Datenstrategie braucht mehr Mut, Transparenz und Struktur!

Die Bundesregierung hat den Wahlkampf für sich entdeckt und endlich die überfällige Datenstrategie vorgelegt. Über ein Jahr nach Vorstellung der Eckpunkte und vielen abgesagten Anhörungen.  

Die Datenstrategie ist grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung zu begrüßen. Jedoch fehlt ein echter Umsetzungsplan und an entscheidenden Stellen auch an Innovationsfreude. So findet das Thema Open Data zwar Erwähnung, sollte jedoch viel mehr Grundgedanke als nur Beifang der Strategie sein. Anstatt eine Vorbildfunktion einzunehmen und mit öffentlichen Daten Innovationen zu ermöglichen, hat man sich dafür entschieden, international weiterhin im Mittelfeld zu schwimmen. Viele Fragen bleiben offen.  

Ähnlich ist es beim Wirrwarr an Datenformaten in der Bundesverwaltung. Zwar wurde die Herausforderung wahrgenommen, aber kein Lösungsweg aufgezeigt. Dieser Lösungsweg hätte aus einem Digitalministerium kommen können. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung die Digitalkompetenz der Bevölkerung einem Langzeit-Monitoring unterziehen möchte. Aber nur zugucken reicht nicht. Als Freie Demokraten setzen wir uns für eine mutigere Datenstrategie ein. Wir fordern einen Rechtsanspruch auf Datentransparenz in der Verwaltung und möchten mit dem Schulfach “Datenkunde” nicht nur ein Monitoring, sondern konkret Datenkompetenz fördern!

Pressebericht: Der Tagesspiegel: „Die Skepsis überwiegt“

Der Tagesspiegel berichtete heute über den Gesetzesentwurf zum autonomen Fahren im Bundeskabinett. Ich finde autonomes Fahren super! Es wird Zeit, dass wir diese Technologie stärker aus der Forschung in die Praxis holen – zudem ist sie ein wichtiger Bestandteil für eine technologiegetriebene Verkehrswende. Das Wahlkampfgesetz ist jedoch an vielen Stellen zu ungenau.

„Der aktuelle Gesetzesentwurf zeichne sich „durch eklatante Mängel im Umgang mit Daten aus“, kritisiert auch Mario Brandenburg

Der Tagesspiegel

Pressestatement: Autonomes Fahren wird nur mit Datensouveränität zum Erfolg!

Autonomes Fahren ist ein wichtiger Bestandteil für eine vernetzte und technologiegetriebene Verkehrswende. Deshalb ist es nicht verständlich, dass sich die Bundesregierung bis heute nicht auf das bereits 2019 angekündigte Gesetz zum autonomen Fahren geeinigt hat. Im Superwahljahr 2021 soll nun im Eiltempo ein wahlkampftaugliches Gesetz durch die politischen Instanzen gepeitscht werden – doch fordert das hohe Tempo seinen Tribut. Neben zu kurzen Zeiträumen für Stellungnahmen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft, fehlt es – wie gewohnt – zwischen den Ressorts an Einigkeit. Dabei ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass autonomes Fahren endlich verstärkt von der Forschung in die Praxis gelangen soll. Der aktuelle Gesetzesentwurf zeichnet sich jedoch durch eklatante Mängel im Umgang mit Daten aus! 

Moderne Fahrzeuge erzeugen jetzt schon viele digitale Informationen, autonome Fahrzeuge werden noch mehr erzeugen. FahrzeughalterInnen müssen, um Akzeptanz für diese Technologie in der Bevölkerung zu schaffen, der Souverän über den Umgang mit diesen Datenmengen sein. Sie müssen selbst entscheiden können, wohin, wie und in welchem Umfang ihre Daten erhoben und weitergegeben werden – wenn sie dies möchten. Daten von autonomen Fahrzeugen können KI-Systeme verbessern, Unfälle vermeiden und ermöglichen eine moderne Verkehrsplanung. Darum ist es sinnvoll, ein System zur Datenweitergabe zu schaffen. Das Konzept eines Datentreuhänders kann an dieser Stelle den unterschiedlichen berechtigten Interessen der HalterInnen zur Datenweitergabe Rechnung tragen. Durch Zugang und Nutzung von Daten kann ein Wettbewerb um datengetriebene Innovationen entstehen. Dabei muss zu jederzeit sichergestellt werden, anders als vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgesehen, dass über das Kraftfahrzeug-Bundesamt keine Daten an das Bundeskriminalamt oder die Bundeämter für Verfassungsschutz weitergegeben werden können. Das würde zu einem Generalverdacht aller FahrzeughalterInnen führen und diese kriminalisieren! 

Pressestatement: Corona-Warn-App mit flexiblen Datenpaketen weiterdenken!

Seit dem 16. Dezember 2020 steht das öffentliche Leben in Deutschland durch einen erneuten Lockdown still – auch, weil der digitale Kampf gegen die SARS-CoV-2-Pandemie ausgesetzt wurde. Als Sinnbild hierfür steht die verschlafene Weiterentwicklung der Corona-Warn-App (CWA), die als innovatives digitales Hilfsmittel im Kampf gegen die Pandemie gestartet war. Als Lehre daraus müssen wir jetzt die digitale Pandemiebekämpfung nicht nur konsequent weiterdenken, sondern auch die Bevölkerung einbinden. Dies gelingt nur, wenn wir die unterschiedliche Bereitschaft zur Datenweitergabe berücksichtigen. Dafür soll es, je nach gewünschten Funktionsumfang der NutzerInnen, ein leicht verständliches Stufenmodell, ähnlich der Mobilfunktarife “S”, “M”, “L” und “XL”, zur freien Wahl geben. Ich fordere die Bundesregierung in diesem Kontext dazu auf, ihre wertvollen Ressourcen, wie das Bundesamt für Cybersicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), zu nutzen, um sich als agiler und vertrauenswürdiger Berater zu verstehen und zu etablieren. 

In der Basisvariante “S” bleibt die CWA weiterhin ein lediglich datensparsames Warninstrument wie momentan. In einer mittleren Variante “M” werden weitere Daten erhoben, um beispielsweise Cluster zu erkennen oder sogenannte „Check Ins“ über einen QR-Code zu ermöglichen. Dies beendet zum Beispiel die aus Datenschutzsicht bedenkliche Zettelwirtschaft beim Besuch eines Restaurants, wenn das gesellschaftliche Leben erneut hochgefahren wird. In einer „L“ Variante wären auch zusätzliche auf GPS basierende Pandemiebekämpfungsmaßnamen denkbar. Eine „XL“ Variante könnte beispielsweise eine automatische Datenspende zu Forschungszwecken beinhalten, um freiwillig wichtige Informationen für künftige Pandemien zu liefern. 

Die Bereitstellung dieses Funktionsumfangs durch die Bundesregierung kann durch Anpassung der aktuellen CWA oder durch die Empfehlung weiterer Apps geschehen. Elementar ist, dass immer ausschließlich auf Open Source sowieso OPT-IN Mechanismen gesetzt wird, um das Vertrauen der Bevölkerung nicht zu verspielen. Wir brauchen daher dringend eine transparente, modulare und nutzerzentrierte Weiterentwicklung unserer digitalen Pandemiebekämpfungsmaßnahmen.