Pressemeldung: Zum Fristversäumnis des BMI
Das Bundesministerium des Inneren hält die eigenen Gesetze und Fristen nicht ein!
Es war vorgesehen im Rahmen der Evaluation des IT-Sicherheitsgesetz und der Kritis-Verordnung auch die Schwellwerte zu prüfen – diese Prüfung ist nicht geschehen – und auch im neuen Entwurf des IT-Sicherheitsgesetz findet sich kein Hinweis auf Schwellwerte die gesenkt werden sollen.
Das BMI hat sich selbst ins Gesetz geschrieben, die Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastruktur zu evaluieren – die Frist für die Evaluation des ersten IT-Sicherheitsgesetz (4 Jahre nach Inkrafttreten), als auch die Fristen für die Evaluierung der Kritis-Verordnung (alle zwei Jahre nach Inkrafttreten) sind beide verstrichen, ohne das die Evaluierung vorgelegt wurde.
Entscheidend ist Art. 10 IT-Sicherheitsgesetz. Es kann nicht sein, dass die Evaluierung für gesellschaftlich entscheidende Sektoren unterbleibt, nur weil das BMI bei anderen Sektoren langsam war.
Auf jeden Fall zeigt der Vorgang politisch, dass die Bundesregierung sich lieber vorsätzlich in Blindflug begibt, als die Regelungen im Zuge des IT-Sicherheitsgesetzes zu prüfen. Richtig wäre es notfalls gewesen, die Evaluierung vorzuziehen, um die Erfahrungen in das neue Gesetz einfließen zu lassen. Das wäre rationale Gesetzgebung. Jetzt noch anzukündigen, mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 habe sich die Evaluierung auch erledigt, ist schon sehr frech.
Das traurige Fazit: Dieses Verhalten ist ein weiteres Indiz, dass die GroKo keinen Wert auf wissenschaftliche Erkenntnisse durch Evaluation legt, sondern lieber impulsgeleitete Gesetzgebung betreibt. Die Versorgungssicherheit der Bevölkerung ist offensichtlich zweitrangig, lieber beschäftigt man sich mit dem Herzensprojekt „Überwachung der Bürgerinnen und Bürger“, anstatt geplante und notwendige Schritte zur Absicherung deutscher kritischer Infrastruktur wie gesetzlich festgelegt durchzuführen!