“Hass und Hetze dürfen off- und online keine Chance haben. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers hier eine klare Grenze zum einfachen Wettstreit der Meinungen zu ziehen und strafbare Aussagen zu sanktionieren. Mit den heute im Bundestag beschlossenen Änderungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) stärkt die Bundesregierung jedoch nicht die staatlichen Strafverfolgungsbehörden, sondern lagert die Kompetenzen weiter an private Akteure aus, treibt den nationalen Alleingang weiter voran und unterstützt weiterhin das Overblocking.
Die geplanten Schlichtungsstellung gegen Löschungen (“Gegenvorstellungsverfahren”) sollen so beispielsweise die Rechte von User:innen stärken. Vielmehr handelt es sich jedoch um ein Feigenblatt, welches klare Pflichten der Plattformbetreiber ausklammert. So beinhaltet das Gesetz keine Widerherstellungspflicht für nicht rechtswidrige Inhalte, die jedoch gelöscht wurden. Das Motto muss hier lauten: Freie Meinungsäußerung geht vor dem Overblocking der Plattformbetreiber! Auch wird mit dem Gesetz die vorhandene Gesetzeslage in Europa weiter fragmentiert. Die Bundesregierung beschreitet mit dem NetzDG und den beschlossenen Änderungen regulatorischen Alleingang anstatt eine europäische Lösung zu suchen.
Als Freie Demokraten setzen wir uns seit dem Inkrafttreten des NetzDG gegen dieses Gesetz als Aushöhlung von staatlichen Kompetenzen und Beschneidung der freien Meinungsäußerung ein. Deshalb fordern wir, neben der Abschaffung des NetzDG, den Ausbau staatlicher Strafverfolgungsbehörden durch die Schaffung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie digitale, niedrigschwellige Strafantragsverfahren für Betroffene von strafrechtlichen Inhalten.”