Beiträge

Pressebericht: NZZ: „Gefährdet das «Overblocking» von Twitter und Youtube die Meinungsfreiheit im Netz?“

Bereits seit 2017 ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft. Das mit der heißen Nadel gestrickte Gesetz hat viele negative Effekte. Einen davon, das sogenannte „Overblocking“, hat sich die Neue Zürcher Zeitung näher angeschaut. Dahinter steckt, dass Plattformbetreiber selbst entscheiden müssen, welche Inhalte offensichtlich rechtswidrig sind und welche nicht. Dadurch werden zu oft Meinungsäußerungen, die nicht rechtswidrig sind, sanktioniert, denn:

„Um potenziellen rechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen, ist das ‹Overblocking› durch soziale Netzwerke […] leider die gelebte Realität“ meint der digitalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Mario Brandenburg.

NZZ

Pressebericht: EURACTIV: „Deutschland fordert Nachschärfungen beim Digital Services Act“

Mit dem Digital Services Act (DSA) und dem Digital Markets Act (DMA) möchte ich Europäische Kommission einen gemeinsamen digitalen Binnenmarkt schaffen. Ein Ziel des DSA ist dabei den europaweiten Kampf gegen Hassrede und Hetz im Netz voranzubringen. In Deutschland ist die Bundesregierung mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) kopflos und in Eigenregie gegen Hassrede vorgegangen. EURACTIV hat sich das DSA und das NetzDG näher angeschaut.

Für mich ist klar, dass eine europäische Lösung intelligenter als das NetzDG werden muss. Denn die Bundesregierung nimmt beim NetzDG das Overblocking von Meinungsäußerungen in Kauf und setzt auf eine:

„verstärkte Privatisierung der Rechtsdurchsetzung“ […] wie der FDP-Abgeordnete Mario Brandenburg gegenüber EURACTIV betonte.

EURACTIV

Pressebericht: EURACTIV: „Bundestag verabschiedet Gesetzesnovelle zu Hate Speech im Internet“

Auch EURACTIV hat über die Verabschiedeten Änderungen im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) geschrieben. Dabei greift der Artikel besonders meine Kritik an der Bundesregierung auf, die

 „regulatorischen Alleingang beschreitet, anstatt eine europäische Lösung zu suchen.“

EURACTIV

Pressebericht: netzpolitik.org: „Bundestag überarbeitet Regeln zu Hassrede im Netz“

netzpolitik.org hat über die beschlossenen Änderungen im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) berichtet. Im Mittelpunkt der Änderung des NetzDG steht vor allem die Stärkung der Rechte von User:innen durch eine Schlichtungsstelle („Gegenvorstellungsverfahren“). Bei genauerer Betrachtung wird jedoch klar, dass es sich hierbei jedoch um ein Feigenblatt handelt, welches klare Pflichten der Plattformbetreiber ausklammert.

„Zudem fragmentiere das Gesetz die vorhandene Gesetzeslage in Europa, sagt Brandenburg“

netzpolitik.org

Pressestatement: Änderung des NetzDG verstärkt Beschneidung staatlicher Kompetenzen!

“Hass und Hetze dürfen off- und online keine Chance haben. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers hier eine klare Grenze zum einfachen Wettstreit der Meinungen zu ziehen und strafbare Aussagen zu sanktionieren. Mit den heute im Bundestag beschlossenen Änderungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) stärkt die Bundesregierung jedoch nicht die staatlichen Strafverfolgungsbehörden, sondern lagert die Kompetenzen weiter an private Akteure aus, treibt den nationalen Alleingang weiter voran und unterstützt weiterhin das Overblocking. 

Die geplanten Schlichtungsstellung gegen Löschungen (“Gegenvorstellungsverfahren”) sollen so beispielsweise die Rechte von User:innen stärken. Vielmehr handelt es sich jedoch um ein Feigenblatt, welches klare Pflichten der Plattformbetreiber ausklammert. So beinhaltet das Gesetz keine Widerherstellungspflicht für nicht rechtswidrige Inhalte, die jedoch gelöscht wurden. Das Motto muss hier lauten: Freie Meinungsäußerung geht vor dem Overblocking der Plattformbetreiber! Auch wird mit dem Gesetz die vorhandene Gesetzeslage in Europa weiter fragmentiert. Die Bundesregierung beschreitet mit dem NetzDG und den beschlossenen Änderungen regulatorischen Alleingang anstatt eine europäische Lösung zu suchen. 

Als Freie Demokraten setzen wir uns seit dem Inkrafttreten des NetzDG gegen dieses Gesetz als Aushöhlung von staatlichen Kompetenzen und Beschneidung der freien Meinungsäußerung ein. Deshalb fordern wir, neben der Abschaffung des NetzDG, den Ausbau staatlicher Strafverfolgungsbehörden durch die Schaffung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie digitale, niedrigschwellige Strafantragsverfahren für Betroffene von strafrechtlichen Inhalten.”

Netzwerkdurchsetzungsgesetz abschaffen

Seit Beginn des Jahres ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz aktiv in Kraft. Schon bestätigt sich die Befürchtung: Das Netz-DG gefährdet die Werte die es vermeintlich schützen soll. Auf den Vorstoß der Freien Demokraten zur Abschaffung des Netz-DG sagte Mario Brandenburg: „Ich unterstütze mit Nachdruck die Forderung der Freien Demokraten das Netzwerkdursetzungsgesetz schnellstmöglich wieder abzuschaffen! Es zeigt sich schon jetzt, dass private Unternehmen nicht in der Lage sind, zu bewerten welche Meinungsäußerung satirisch, geschmacklos aber erträglich, vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt oder aber tatsächlich rechtswidrig ist.“

Mit der offenkundig übereifrigen Löschung vermeintlicher Hassbotschaften bis zur kompletten Sperrung des Accounts der Satirezeitschrift „Titanic“, hat der Nachrichtendienst Twitter seine neue Rechtspflicht erfüllt. Allerdings zeigt sich auch sofort die reale Gefahr des von Gesetzeskritikern immer befürchteten Over Blockings. Also die Tendenz im Zweifelsfall mehr zu löschen und zu blockieren als rechtlich vertretbar. Dies befördert Willkür in eigentlich rechtsstaatlichen Verfahren. Diese Entwicklung bedroht den Kern unserer staatlichen Ordnung. Denn das Netz-DG übergibt die staatliche Kontrolle der öffentlichen Debatte, in die Hände von Mitarbeitern US-amerikanischer Medienkonzerne.

Die Wahrung und Kontrolle von Rede- und Meinungsfreiheit in einer Demokratie, obliegt einzig staatlichen Institutionen. Ein demokratischer Staat schützt und verteidigt die Freiheit der Gesellschaft, das ist seine Kernaufgabe“, so Mario Brandenburg.