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Pressebericht: NZZ: „Gefährdet das «Overblocking» von Twitter und Youtube die Meinungsfreiheit im Netz?“

Bereits seit 2017 ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft. Das mit der heißen Nadel gestrickte Gesetz hat viele negative Effekte. Einen davon, das sogenannte „Overblocking“, hat sich die Neue Zürcher Zeitung näher angeschaut. Dahinter steckt, dass Plattformbetreiber selbst entscheiden müssen, welche Inhalte offensichtlich rechtswidrig sind und welche nicht. Dadurch werden zu oft Meinungsäußerungen, die nicht rechtswidrig sind, sanktioniert, denn:

„Um potenziellen rechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen, ist das ‹Overblocking› durch soziale Netzwerke […] leider die gelebte Realität“ meint der digitalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Mario Brandenburg.

NZZ

Pressebericht: EURACTIV: „Deutschland fordert Nachschärfungen beim Digital Services Act“

Mit dem Digital Services Act (DSA) und dem Digital Markets Act (DMA) möchte ich Europäische Kommission einen gemeinsamen digitalen Binnenmarkt schaffen. Ein Ziel des DSA ist dabei den europaweiten Kampf gegen Hassrede und Hetz im Netz voranzubringen. In Deutschland ist die Bundesregierung mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) kopflos und in Eigenregie gegen Hassrede vorgegangen. EURACTIV hat sich das DSA und das NetzDG näher angeschaut.

Für mich ist klar, dass eine europäische Lösung intelligenter als das NetzDG werden muss. Denn die Bundesregierung nimmt beim NetzDG das Overblocking von Meinungsäußerungen in Kauf und setzt auf eine:

„verstärkte Privatisierung der Rechtsdurchsetzung“ […] wie der FDP-Abgeordnete Mario Brandenburg gegenüber EURACTIV betonte.

EURACTIV

Pressebericht: t-online.de: „Bundestag beschließt Urheberrechtsreform“

t-online.de hat heute über die im Deutschen Bundestag verabschiedete Urheberrechtsnovelle berichtet. Die Bundesregierung bringt mit der Gesetzesänderung Uploadfilter auf den Weg und bricht damit ihr im Koalitonsvertrag gegebenes Versprechen:

Laut Mario Brandenburg […] würden die Upload-Filter zu einer „Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet“ führen.

t-online.de

Pressestatement: Urheberrechtsreform schränkt Meinungsfreiheit im Netz massiv ein!

„Mit der heute beschlossenen Urheberrechtsnovelle erntet die Bundesregierung das, was sie zuvor gesät hat: Die Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet durch das Einführen von Uploadfiltern. Sogleich bricht die Bundesregierung mit dieser Urheberrechtsnovelle mit ihrem im Koalitionsvertrag gegebenen Versprechen, dass es keine Uploadfilter geben wird. Auch grundlegende Differenzen innerhalb der Schwarz-Roten-Koalition haben dazu geführt, dass das Gesetz nun erst kurz vor knapp beschlossen wurde. Denn bis zum 7. Juni muss die zugrundeliegende EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. 

Mit dem Gesetz hat sich die Bundesregierung weit von einem bestmöglichen Schutz von Nutzer:innenrechten wegbewegt. Auch, wenn die Einführung einer Bagatellschranke grundsätzlich zu begrüßen ist, weil sie mutmaßlich legale Inhalte für Nutzer:innen verfügbar macht, bleibt sie durch ihren viel zu geringen Effekt faktisch nutzlos. Lediglich 160 Zeichen – die Länge einer SMS – reichen der Bundesregierung für die Meinungsfreiheit. Daneben führen die vorgesehenen Uploadfilter zu einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung. Denn anstelle von Gerichten müssen zunächst “Klickworker” bei Plattformbetreibern entscheiden, ob hochgeladene Inhalt gegen mögliche Urheberrechtsansprüche verstoßen oder nicht. Die Folge wird ein massives Overblocking von Inhalten sein. Als Freie Demokraten lehnen wir Uploadfilter und die massiven Einschränkungen von elementaren Grundrechten in dieser Urheberrechtsreform klar ab!” 

Pressestatement: Änderung des NetzDG verstärkt Beschneidung staatlicher Kompetenzen!

“Hass und Hetze dürfen off- und online keine Chance haben. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers hier eine klare Grenze zum einfachen Wettstreit der Meinungen zu ziehen und strafbare Aussagen zu sanktionieren. Mit den heute im Bundestag beschlossenen Änderungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) stärkt die Bundesregierung jedoch nicht die staatlichen Strafverfolgungsbehörden, sondern lagert die Kompetenzen weiter an private Akteure aus, treibt den nationalen Alleingang weiter voran und unterstützt weiterhin das Overblocking. 

Die geplanten Schlichtungsstellung gegen Löschungen (“Gegenvorstellungsverfahren”) sollen so beispielsweise die Rechte von User:innen stärken. Vielmehr handelt es sich jedoch um ein Feigenblatt, welches klare Pflichten der Plattformbetreiber ausklammert. So beinhaltet das Gesetz keine Widerherstellungspflicht für nicht rechtswidrige Inhalte, die jedoch gelöscht wurden. Das Motto muss hier lauten: Freie Meinungsäußerung geht vor dem Overblocking der Plattformbetreiber! Auch wird mit dem Gesetz die vorhandene Gesetzeslage in Europa weiter fragmentiert. Die Bundesregierung beschreitet mit dem NetzDG und den beschlossenen Änderungen regulatorischen Alleingang anstatt eine europäische Lösung zu suchen. 

Als Freie Demokraten setzen wir uns seit dem Inkrafttreten des NetzDG gegen dieses Gesetz als Aushöhlung von staatlichen Kompetenzen und Beschneidung der freien Meinungsäußerung ein. Deshalb fordern wir, neben der Abschaffung des NetzDG, den Ausbau staatlicher Strafverfolgungsbehörden durch die Schaffung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie digitale, niedrigschwellige Strafantragsverfahren für Betroffene von strafrechtlichen Inhalten.”

Pressestatement: Uploadfilter verhindern, Meinungsfreiheit schützen!

Nach zähen Auseinandersetzungen innerhalb der Bundesregierung steht heute ein Kompromiss zur Urheberrechtsreform im Bundeskabinett. Dieser zeigt, was Protestierende, DigitalexpertInnen und wir Freien Demokraten von Anfang an kritisiert haben: Sogenannte Uploadfilter sind im Gesetzentwurf zur Novellierung des Urheberrechts unausweichlich. Wie ein Bumerang kommt nun das halbherzige und wenig konsequente Handeln der Bundesregierung gegen “Uploadfilter” zurückgeschnellt. Damit bricht die Bundesregierung mit dem im Koalitionsvertrag gegebenen Versprechen, dass es keine Beschränkungen von Inhalten  geben wird.  

Mit jedem Gesetzesentwurf zur Urheberrechtsreform hat sich die Bundesregierung immer weiter vom bestmöglichen Schutz von Nutzerrechten wegbewegt. Auch, wenn die Einführung einer Bagatellschranke grundsätzlich zu begrüßen ist, weil sie mutmaßlich legale Inhalte für NutzerInnen verfügbar macht, bleibt sie durch ihren viel zu geringen Effekt faktisch nutzlos. Lediglich 160 Zeichen – die Länge einer SMS – stellen für die Bundesregierung unantastbare Meinungsfreiheit dar. Die Folge wird ein massives Overblocking von Inhalten sein. Zudem schafft die Bundesregierung für die Nutzung von Parodien und Pastiches Rechtsunsicherheit, die langwierige Rechtsstreitigkeiten mit sich bringen wird und einen starken Eingriff in die Presse-, Kunst- und Meinungsfreiheit darstellt. Als Freie Demokraten lehnen wir Uploadfilter und die massiven Einschränkungen von elementaren Grundrechten in dieser Urheberrechtsreform mit aller Entschiedenheit ab!