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Pressebericht: DER SPIEGEL: „Sie wird Facebook gefährlich – und von der deutschen Politik umgarnt „

Der Internetkonzert Facebook hat keine leichte Zeit: zeitweiser Ausfall von Facebook, Twitter & Co (#Facebookdown); Whistleblowerin Frences Haugen und die geplante Plattformregulierung durch den Digital Markets Act (DMA) und dem Digital Services Act (DSA).

DER SPIEGEL hat sich angeschaut, mit welchen Skandalen die Plattform zu kämpfen hat und welche Pläne es bei SPD, Bündnis 90/Die Grünen & der FDP sowie auf EU-Ebene gibt, um Online mehr Wettbewerb zu ermöglichen. Für mich ist klar, es bräuchte schleunigst:

„verbindliche Transparenz- und Rechenschaftspflichten“, fordert auch FDP-Digitalexperte Mario Brandenburg.

DER SPIEGEL 44/2021

Pressebericht: Tagesspiegel: „Facebooks dunkle Stunden“

Der weltweite Ausfall von Facebook-Seiten und -Diensten wie Instagram oder WhatsApp hat nicht nur massiv negative Auswirkungen auf den Aktienkurs des Unternehmens gehabt, sondern auch erneut unsere digitale Abhängigkeit von wenigen Plattformen aufgezeigt. Der Tagesspiegel Background Digitalisierung & KI berichtete über die aktuelle Debatte, an dessen Ende eine stärkere Regulierung von Facebook stehen könnte.

Auch der FDP-Politiker Mario Brandenburg fordert eine „ernsthafte Debatte“ darüber, wie viel Marktmacht Plattformen haben dürfen.

Tagesspiegel Background Digitalisierung & KI

Interview: Tagesspiegel: Christmann vs. Brandenburg

Welche Baustellen gibt es in Deutschland bei der Technologiepolitik und wo soll es nach der Bundestagswahl hingehen? Zusammen mit meinem grünen-Pendant Anna Christmann, als Sprecherin für Innovations- und Technologiepolitik, war ich beim Tagesspiegel Background Digitalisierung & KI zum „Streitgespräch“ eingeladen. Anstelle von Streit gab es spannende gemeinsame Ideen, aber auch Unterschiede in der Förderpolitik zu lesen.

Brandenburg: Quantenkommunikation ist so ein Beispiel, wo der Staat auch als First Customer auftreten kann, dann wissen Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland, es lohnt sich, da reinzugehen.

Tagesspiegel Background Digitalisierung & KI

Pressebericht: NZZ: „Gefährdet das «Overblocking» von Twitter und Youtube die Meinungsfreiheit im Netz?“

Bereits seit 2017 ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft. Das mit der heißen Nadel gestrickte Gesetz hat viele negative Effekte. Einen davon, das sogenannte „Overblocking“, hat sich die Neue Zürcher Zeitung näher angeschaut. Dahinter steckt, dass Plattformbetreiber selbst entscheiden müssen, welche Inhalte offensichtlich rechtswidrig sind und welche nicht. Dadurch werden zu oft Meinungsäußerungen, die nicht rechtswidrig sind, sanktioniert, denn:

„Um potenziellen rechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen, ist das ‹Overblocking› durch soziale Netzwerke […] leider die gelebte Realität“ meint der digitalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Mario Brandenburg.

NZZ

Pressebericht: t-online.de: „Bundestag beschließt Urheberrechtsreform“

t-online.de hat heute über die im Deutschen Bundestag verabschiedete Urheberrechtsnovelle berichtet. Die Bundesregierung bringt mit der Gesetzesänderung Uploadfilter auf den Weg und bricht damit ihr im Koalitonsvertrag gegebenes Versprechen:

Laut Mario Brandenburg […] würden die Upload-Filter zu einer „Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet“ führen.

t-online.de

Pressestatement: Urheberrechtsreform schränkt Meinungsfreiheit im Netz massiv ein!

„Mit der heute beschlossenen Urheberrechtsnovelle erntet die Bundesregierung das, was sie zuvor gesät hat: Die Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet durch das Einführen von Uploadfiltern. Sogleich bricht die Bundesregierung mit dieser Urheberrechtsnovelle mit ihrem im Koalitionsvertrag gegebenen Versprechen, dass es keine Uploadfilter geben wird. Auch grundlegende Differenzen innerhalb der Schwarz-Roten-Koalition haben dazu geführt, dass das Gesetz nun erst kurz vor knapp beschlossen wurde. Denn bis zum 7. Juni muss die zugrundeliegende EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. 

Mit dem Gesetz hat sich die Bundesregierung weit von einem bestmöglichen Schutz von Nutzer:innenrechten wegbewegt. Auch, wenn die Einführung einer Bagatellschranke grundsätzlich zu begrüßen ist, weil sie mutmaßlich legale Inhalte für Nutzer:innen verfügbar macht, bleibt sie durch ihren viel zu geringen Effekt faktisch nutzlos. Lediglich 160 Zeichen – die Länge einer SMS – reichen der Bundesregierung für die Meinungsfreiheit. Daneben führen die vorgesehenen Uploadfilter zu einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung. Denn anstelle von Gerichten müssen zunächst “Klickworker” bei Plattformbetreibern entscheiden, ob hochgeladene Inhalt gegen mögliche Urheberrechtsansprüche verstoßen oder nicht. Die Folge wird ein massives Overblocking von Inhalten sein. Als Freie Demokraten lehnen wir Uploadfilter und die massiven Einschränkungen von elementaren Grundrechten in dieser Urheberrechtsreform klar ab!” 

Pressebericht: netzpolitik.org: „Bundestag überarbeitet Regeln zu Hassrede im Netz“

netzpolitik.org hat über die beschlossenen Änderungen im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) berichtet. Im Mittelpunkt der Änderung des NetzDG steht vor allem die Stärkung der Rechte von User:innen durch eine Schlichtungsstelle („Gegenvorstellungsverfahren“). Bei genauerer Betrachtung wird jedoch klar, dass es sich hierbei jedoch um ein Feigenblatt handelt, welches klare Pflichten der Plattformbetreiber ausklammert.

„Zudem fragmentiere das Gesetz die vorhandene Gesetzeslage in Europa, sagt Brandenburg“

netzpolitik.org

Pressestatement: Änderung des NetzDG verstärkt Beschneidung staatlicher Kompetenzen!

“Hass und Hetze dürfen off- und online keine Chance haben. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers hier eine klare Grenze zum einfachen Wettstreit der Meinungen zu ziehen und strafbare Aussagen zu sanktionieren. Mit den heute im Bundestag beschlossenen Änderungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) stärkt die Bundesregierung jedoch nicht die staatlichen Strafverfolgungsbehörden, sondern lagert die Kompetenzen weiter an private Akteure aus, treibt den nationalen Alleingang weiter voran und unterstützt weiterhin das Overblocking. 

Die geplanten Schlichtungsstellung gegen Löschungen (“Gegenvorstellungsverfahren”) sollen so beispielsweise die Rechte von User:innen stärken. Vielmehr handelt es sich jedoch um ein Feigenblatt, welches klare Pflichten der Plattformbetreiber ausklammert. So beinhaltet das Gesetz keine Widerherstellungspflicht für nicht rechtswidrige Inhalte, die jedoch gelöscht wurden. Das Motto muss hier lauten: Freie Meinungsäußerung geht vor dem Overblocking der Plattformbetreiber! Auch wird mit dem Gesetz die vorhandene Gesetzeslage in Europa weiter fragmentiert. Die Bundesregierung beschreitet mit dem NetzDG und den beschlossenen Änderungen regulatorischen Alleingang anstatt eine europäische Lösung zu suchen. 

Als Freie Demokraten setzen wir uns seit dem Inkrafttreten des NetzDG gegen dieses Gesetz als Aushöhlung von staatlichen Kompetenzen und Beschneidung der freien Meinungsäußerung ein. Deshalb fordern wir, neben der Abschaffung des NetzDG, den Ausbau staatlicher Strafverfolgungsbehörden durch die Schaffung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie digitale, niedrigschwellige Strafantragsverfahren für Betroffene von strafrechtlichen Inhalten.”