Pressestatement: Abschlussbericht Enquete-Kommission KI

„Der Abschlussbericht ist zwar kein ‚Moonshot‘, aber immerhin haben sechs Fraktionen eine Art Innovationsuntergrenze definiert, hinter die keiner zurück sollte. Das darf aber nur der Anfang sein. Die Rahmenbedingungen für Künstliche Intelligenz müssen viel umfassender verbessert werden. Damit KI eine Zukunft in Deutschland hat, ist jetzt Folgendes wichtig: Wir brauchen Experimentierräume in Form digitaler Freiheitszonen, effektivere Transferstrukturen und eine schnelle Anpassung des Rechtsrahmens. Der FDP-Fraktion ist wichtig, dass KI rational und unaufgeregt als das betrachtet wird, was sie ist: Ein intelligentes Werkzeug. Leider gab es in der Enquete-Kommission immer wieder Versuche, politische Weltanschauungen auf KI abzuwälzen oder über die Regulierung von KI als ‚eigenständiges Etwas‘ zu diskutieren. Stattdessen muss KI am konkreten Anwendungsfall und hinsichtlich der Chancen für unsere Gesellschaft diskutiert werden.“

Stellungnahme aus der Bildungsbranche zum „Zukunftsvertrag Technologie“

Der Didacta Verband e. V. – Verband der Bildungswirtschaft hat freundlicherweise konstruktiv Stellung zu meinem Antrag für mehr neue Technologie an Schulen bezogen. Ich freue mich, den Input für die weitere parlamentarische Arbeit nutzen zu können. Im Sinne der offenen und diversen Debatte, von der Demokratie lebt, stelle ich die Stellungnahme nach Rücksprache mit dem Verband sehr gerne online:

„Der Didacta Verband als Vertreter der Bildungswirtschaft kann signifikante im Antrag BT-Drucksache 19/22300 genannte Aussagen unterstützen. Jedoch gibt es einige Positionen, die wir aufgrund unserer Expertise aus einer sehr heterogenen Bildungswirtschaft nicht als ausreichend dargestellt wahrnehmen. Beide Bereiche wollen wir kurz beleuchten:

Die grundsätzliche Forderung, neue und damit zukunftsorientierte Technologien, nach eingehender Prüfung auf sinnhafte Nutzung, an Schulen zu bringen unterstützen wir. Wir möchten jedoch ergänzen, dass die Entwicklung digitaler Kompetenzen frühestmöglich vom Umfeld und in den entsprechenden Einrichtungen gefördert werden sollte.

Zahlreiche dieser Anwendungen können sowohl in geisteswissenschaftlichen als auch naturwissenschaftlichen Kontexten eingebunden werden und durch pädagogisch und didaktisch umfassende Konzeptionen Mehrwerte für den Unterricht und Lernerfolge generieren. Dennoch müssen die oft fehlenden pädagogisch-didaktischen Konzepte im Fokus der Gesamtbetrachtung stehen und alle Betroffenen als Beteiligte einbezogen werden: Kinder, Eltern, pädagogische Fachkräfte bis zu Vertretern aus Schulverwaltung, Kommunen, Ländern und des Bundes.

Diese Anwendungen so zugänglich zu machen, dass die Experimentierlust und Neugierde wirklich zum Tragen kommen kann, ist eine wichtige Voraussetzung des Lernens. Entsprechende Themen praxisorientiert in den Unterricht einbauen zu können und höhere Budgets für entsprechend geeignete Materialien bereitzustellen, ist für alle naturwissenschaftlichen Fächer notwendig (MINKT). Die Rahmenbedingungen in der Infrastruktur und Rechtssicherheit für alle Beteiligten bei der Nutzung der bereitgestellten Anwendungen zu schaffen, ist dringend erforderlich. Zu berücksichtigen ist auch, dass nicht alles sinnvoll über virtuelle Optionen in gleicher Weise vermittelt werden kann. Unserer Meinung nach ist es wichtiger, die Basisausstattung auf solide Beine zu stellen und den Fachkräften flexibler die Option zur Anschaffung spezieller Zusatzmaterialen, wie die von Ihnen genannten VR-, AR- oder CRISP-Materialien etc., zu ermöglichen.

Eine Vereinfachung bürokratischer Hürden bei der Mittelbeantragung, um die organisatorische und auch finanzielle Unterstützung zu erreichen, ist auch unserer Meinung nach sehr wichtig. Flexible und agile, vor allem ineinandergreifende Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten sind grundlegend, um immer schnelleren Anforderungen weltweit gerecht zu werden. Die Fortbildung als zentralen Bestandteil für pädagogische Fachkräfte zu platzieren und zu sichern, ist für das Gelingen ausschlaggebend. Diese muss inhaltlich fundiert, zeitlich wie inhaltlich niedrigschwellig, praxisnah und am Arbeitsalltag orientiert gestaltet werden

Kritisch sehen wir allerdings die Unterstützung durch Geld- und Sachmittelgeber aus Industrie und Wirtschaft, vor allem unter dem Aspekt der Beeinflussung. Die wichtige Unabhängigkeit der Bildungseinrichtungen in Deutschland in der Wahl der Lern- und Lehrmittel muss erhalten bleiben. Langsame Beantragungs- und Beschaffungsprozesse auf Bundes- oder Landesebene dürfen hier nicht zu einer Bevorzugung bestimmter Produkte und Anwendungen führen. Vielmehr soll es in der pädagogischen Freiheit liegen, über zu implementierende Plattformen, Kommunikationslösungen oder-tools und digitalen Content zu entscheiden.

Der Ansatz „bring your own device“ kann unter der Berücksichtigung sozialer, technischer, ökonomischer und pädagogischer Faktoren zu einer Individualisierung des Lernens, einer gesteigerten Motivation und einer besseren Vorbereitung auf die Arbeitswelt führen, wie ausführlich in den Publikationen zum Projekt „Bildung braucht digitale Kompetenz“ dargestellt

Jedoch können im Besonderen soziale und strukturelle Ungleichheiten verstärkt werden und damit die Bildungsgerechtigkeit negativ beeinflusst werden. Unserer Meinung nach ist die Nutzung eigener Geräte in Bildungseinrichtungen nicht dazu geeignet, den bestehenden Herausforderungen der Einrichtungen bei der Ausstattung im Verwaltungsbereich oder gar beim Datenschutz in der notwendigen Tiefe zu begegnen. Hier sind zentral administrierte Leihgeräte oder privat finanzierte Leasinggeräte die bessere Herangehensweise um die notwendige Sicherheit für alle Beteiligten bei der Nutzung einzelner Funktionen und Anwendungen sowie bei rechtlichen Aspekten zu schaffen.“

Mein Antrag auf Drucksache 19/22300 ist hier veröffentlicht. 

Die Rede zum Antrag befindet sich auf meinem Youtube-Kanal