Pressestatement: Autonomes Fahren wird nur mit Mobilitätsdatengesetz zum Erfolg!

„Für eine nachhaltige und technologiegetriebene Mobilität der Zukunft ist das autonome Fahren ein wesentlicher Bestandteil. Bereits 2018 angekündigt, hat sich die Bundesregierung erst jetzt kurz vor knapp nach starken Differenzen zu einem gemeinsamen Gesetz durchringen können. Dabei vergisst Sie allerdings neben dem autonomen Fahren die dabei entstehenden Daten – es fehlt ein passender Rechtsrahmen. Denn ohne Fahrzeugdaten wird sich zukunftsweisende Mobilität nicht umsetzen lassen. Die Schwarz-Rote-Koalition hinterlässt mit diesem Gesetz eher große Schlaglöcher anstelle einer durchdachten und befahrbaren Datenautobahn.   

Lobend muss jedoch anerkannt werden, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die anonymisierte Weitergabe von Fahrdaten für Gemeinwohlzwecke und Zwecke der Fahrsicherheit vorsieht. Damit autonomes Fahren in Deutschland jedoch zum Erfolg werden kann, braucht es eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung für diese Technologie. Dafür müssen Fahrzeughalter:innen die Hoheit über ihre persönlichen Daten haben und darüber entscheiden, wo welche Daten hinfließen. Das Konzept eines Datentreuhänders oder eines “Personal Information Management Systems” (PIMS) kann an dieser Stelle den unterschiedlichen Interessen der Halter:innen und Hersteller zur Datenweitergabe Rechnung tragen. Diese wichtigen Bausteine hat die Bundesregierung nicht berücksichtigt. Als Freie Demokraten setzten wir uns deshalb für ein eigenes Mobilitätsdatengesetz ein, welches autonomes Fahren und die Datenverwendung mitdenkt.“

Pressebericht: t-online.de: „Bundestag beschließt Urheberrechtsreform“

t-online.de hat heute über die im Deutschen Bundestag verabschiedete Urheberrechtsnovelle berichtet. Die Bundesregierung bringt mit der Gesetzesänderung Uploadfilter auf den Weg und bricht damit ihr im Koalitonsvertrag gegebenes Versprechen:

Laut Mario Brandenburg […] würden die Upload-Filter zu einer „Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet“ führen.

t-online.de

Pressestatement: Urheberrechtsreform schränkt Meinungsfreiheit im Netz massiv ein!

„Mit der heute beschlossenen Urheberrechtsnovelle erntet die Bundesregierung das, was sie zuvor gesät hat: Die Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet durch das Einführen von Uploadfiltern. Sogleich bricht die Bundesregierung mit dieser Urheberrechtsnovelle mit ihrem im Koalitionsvertrag gegebenen Versprechen, dass es keine Uploadfilter geben wird. Auch grundlegende Differenzen innerhalb der Schwarz-Roten-Koalition haben dazu geführt, dass das Gesetz nun erst kurz vor knapp beschlossen wurde. Denn bis zum 7. Juni muss die zugrundeliegende EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. 

Mit dem Gesetz hat sich die Bundesregierung weit von einem bestmöglichen Schutz von Nutzer:innenrechten wegbewegt. Auch, wenn die Einführung einer Bagatellschranke grundsätzlich zu begrüßen ist, weil sie mutmaßlich legale Inhalte für Nutzer:innen verfügbar macht, bleibt sie durch ihren viel zu geringen Effekt faktisch nutzlos. Lediglich 160 Zeichen – die Länge einer SMS – reichen der Bundesregierung für die Meinungsfreiheit. Daneben führen die vorgesehenen Uploadfilter zu einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung. Denn anstelle von Gerichten müssen zunächst “Klickworker” bei Plattformbetreibern entscheiden, ob hochgeladene Inhalt gegen mögliche Urheberrechtsansprüche verstoßen oder nicht. Die Folge wird ein massives Overblocking von Inhalten sein. Als Freie Demokraten lehnen wir Uploadfilter und die massiven Einschränkungen von elementaren Grundrechten in dieser Urheberrechtsreform klar ab!” 

Pressebericht: EURACTIV: „Bundestag verabschiedet Gesetz zu Datenschutz“

EURACTIV hat über das verabschiedete Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und der Privatsphäre in Telekommunikation und Telemedien (TTDSG) berichtet. Die Bundesregierung versucht mit dem Gesetz die eigene Untätigkeit auszubügeln und die wahre Flut an Cookie-Bannern zu regulieren. Jedoch wird auch dadurch

„das Recht auf Anonymität in Internet aushöhlt.“

EURACTIV

Pressestatement: TTDSG ist mutlos und stärkt den Überwachungsstaat!

„Mit dem heute beschlossenen Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) wird die bisherige deutsche Gesetzgebung und die europäischen Privacy-Rechtlinie harmonisiert. Zu lange hat die Bundesregierung dieses wichtige Thema schleifen lassen. Die Folge ist eine wahre Flut an Cookie-Bannern im Internet, die für Nutzer:innen eine hohe Unübersichtlichkeit und Intransparenz gebracht hat. 2019 angekündigt, wird nun der vermeintlich große Wurf verabschiedet, der eher einem wackeligen und unter Zeitnot entstandenen Kartenhaus gleicht. So wurden von Expert:innen vorgeschlagene Ideen, wie die Einführung von staatlichen Datentreuhändern für das Management von Cookie-Einwilligungen, komplett ignoriert. Stattdessen werden lediglich Dienste gefördert, die nutzerfreundliche Verfahren für die Einwilligung zur Datenverarbeitung anbieten. Damit unterstreicht die Bundesregierung erneut ihre seit vier Jahren andauernde digitale Mutlosigkeit. 

Neben der lustlosen Tracking-Regulierung höhlt die Bundesregierung mit dem TTDSG auch weiter das Recht auf Anonymität im Internet aus und fördert so den Überwachungsstaat. Mit den ausführlichen Verpflichtungen zur Bestandsdatenauskunft müssen nun Anbieter von Telekommunikations- und Telemediendiensten Strafverfolgungsbehörden auf Nachfrage Kundeninformationen preisgeben – dies gilt nun auch für Anbieter Sozialer Netzwerke bei Verstößen gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Wie bei der bisherigen Praxis in diesem Bereich wird das Bundesverfassungsgericht auch diese neuen Überwachungsphantasien der Bundesregierung als rechtswidrig erklären und die Rechte von Nutzer:innen stärken. Als Freie Demokraten setzen wir uns schon lange für ein Recht auf Anonymität im Internet ein, welches Nutzer:innen nicht unter einem Generalverdacht der Kriminalität stellt.” 

Pressestatement: Bundesregierung verschläft Entwicklung gegen Covid-19-Medikamente!

„Mithilfe der schnellen und effizienten Impfstoffentwicklung gegen das SARS-CoV-2-Virus wird wohl in absehbarer Zeit ein geregelter Alltag mit der Pandemie möglich sein. Wesentlich dazu beigetragen haben unternehmerische Flexibilität, Risikobereitschaft und eine schlagkräftige staatliche Unterstützung. Hingegen hat die Bundesregierung eine substanzielle und nachhaltige Forschungsförderung für Medikamente verschlafen und zu lange stiefmütterlich behandelt. Die Erkenntnis, dass mit einer gezielten Medikamentierung Leben gerettet werden und schwere Covid-19-Verläufe besser therapierbar sein können, setzt sich erst jetzt kleckerweise durch. 

So folgt, auf ein im Vergleich winziges Förderprogramm für Covid-19-Medikamente in frühen Entwicklungsstadien, erst jetzt ein substanzielles und akzeptables Programm in Höhe von 300 Millionen Euro. Die Bundesregierung hat an dieser Stelle den Kampf gegen schwere Covid-19-Verläufe sträflich verschlafen. Das zeigt sich beispielsweise daran, dass Wirkstoffe, die bereits in anderen Indikationsgebieten zugelassen waren, für die Anwendung gegen Covid-19 links liegengelassen wurden. Die Antwort des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) auf meine kleine Anfrage (BT-Drs. 19/28958) zeigt deutlich, dass diese gravierenden Versäumnisse absichtlich begangen wurden!“ 

Pressebericht: EURACTIV: „Bundestag verabschiedet Gesetzesnovelle zu Hate Speech im Internet“

Auch EURACTIV hat über die Verabschiedeten Änderungen im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) geschrieben. Dabei greift der Artikel besonders meine Kritik an der Bundesregierung auf, die

 „regulatorischen Alleingang beschreitet, anstatt eine europäische Lösung zu suchen.“

EURACTIV

Pressebericht: netzpolitik.org: „Bundestag überarbeitet Regeln zu Hassrede im Netz“

netzpolitik.org hat über die beschlossenen Änderungen im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) berichtet. Im Mittelpunkt der Änderung des NetzDG steht vor allem die Stärkung der Rechte von User:innen durch eine Schlichtungsstelle („Gegenvorstellungsverfahren“). Bei genauerer Betrachtung wird jedoch klar, dass es sich hierbei jedoch um ein Feigenblatt handelt, welches klare Pflichten der Plattformbetreiber ausklammert.

„Zudem fragmentiere das Gesetz die vorhandene Gesetzeslage in Europa, sagt Brandenburg“

netzpolitik.org

Pressestatement: Änderung des NetzDG verstärkt Beschneidung staatlicher Kompetenzen!

“Hass und Hetze dürfen off- und online keine Chance haben. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers hier eine klare Grenze zum einfachen Wettstreit der Meinungen zu ziehen und strafbare Aussagen zu sanktionieren. Mit den heute im Bundestag beschlossenen Änderungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) stärkt die Bundesregierung jedoch nicht die staatlichen Strafverfolgungsbehörden, sondern lagert die Kompetenzen weiter an private Akteure aus, treibt den nationalen Alleingang weiter voran und unterstützt weiterhin das Overblocking. 

Die geplanten Schlichtungsstellung gegen Löschungen (“Gegenvorstellungsverfahren”) sollen so beispielsweise die Rechte von User:innen stärken. Vielmehr handelt es sich jedoch um ein Feigenblatt, welches klare Pflichten der Plattformbetreiber ausklammert. So beinhaltet das Gesetz keine Widerherstellungspflicht für nicht rechtswidrige Inhalte, die jedoch gelöscht wurden. Das Motto muss hier lauten: Freie Meinungsäußerung geht vor dem Overblocking der Plattformbetreiber! Auch wird mit dem Gesetz die vorhandene Gesetzeslage in Europa weiter fragmentiert. Die Bundesregierung beschreitet mit dem NetzDG und den beschlossenen Änderungen regulatorischen Alleingang anstatt eine europäische Lösung zu suchen. 

Als Freie Demokraten setzen wir uns seit dem Inkrafttreten des NetzDG gegen dieses Gesetz als Aushöhlung von staatlichen Kompetenzen und Beschneidung der freien Meinungsäußerung ein. Deshalb fordern wir, neben der Abschaffung des NetzDG, den Ausbau staatlicher Strafverfolgungsbehörden durch die Schaffung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie digitale, niedrigschwellige Strafantragsverfahren für Betroffene von strafrechtlichen Inhalten.”

Pressestatement: Kontaktverfolgungs-Apps brauchen Level-Playing-Field!

“Digitale Technologien unterstützen den Kampf gegen die SARS-CoV-2-Pandemie und können dazu beitragen, dass ein geregeltes Leben mit der Pandemie möglich wird. Besonders jetzt, wo Apps das Öffnen von Geschäften und den Besuch von Museen oder Clubs ermöglichen soll, braucht es effektive, benutzerfreundliche und datensparsame Anwendungen. Jedoch darf dabei das Feld nicht nur einem Anbieter zur Kontaktverfolgung überlassen werden. Ein quasi staatlich verordnetes Monopol hätte massive Auswirkungen auf die digitale Innovationskraft in der Pandemiebekämpfung. Deshalb muss die Bundesregierung mit einer sicheren, technologieneutralen Infrastruktur ein Level-Playing-Field für alle Kontaktverfolgungs-Apps schaffen. 

Das öffentliche Fachgespräch hat gezeigt, dass eine gute Chance hierfür das offene IRIS-Gateway ist. Dies fungiert als Schnittstelle zwischen verschiedenen Checkin-Apps, sodass sich die Bürger:innen mit allen Apps in Geschäfte einchecken können und die QR-Codes interoperabel werden. Die Bundesregierung hätte bereits früher und deutlicher ihre Führungsrolle wahrnehmen müssen und sich für eine interoperable Lösung starkmachen müssen. Stattdessen wurde ein Anbieter hofiert, der nun eine Monopolstellung in vielen Bundesländern inne hat.  

Wir Freie Demokraten fordern deshalb Technologieoffenheit und den Wettbewerb um die beste Lösung zu fördern. Denn eine effektive Kontaktverfolgungs-App darf es nicht nur für die Bürger:innen geben, denen Datenschutz weniger wichtig ist.”