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Pressestatement: Autonomes Fahren wird nur mit Mobilitätsdatengesetz zum Erfolg!

„Für eine nachhaltige und technologiegetriebene Mobilität der Zukunft ist das autonome Fahren ein wesentlicher Bestandteil. Bereits 2018 angekündigt, hat sich die Bundesregierung erst jetzt kurz vor knapp nach starken Differenzen zu einem gemeinsamen Gesetz durchringen können. Dabei vergisst Sie allerdings neben dem autonomen Fahren die dabei entstehenden Daten – es fehlt ein passender Rechtsrahmen. Denn ohne Fahrzeugdaten wird sich zukunftsweisende Mobilität nicht umsetzen lassen. Die Schwarz-Rote-Koalition hinterlässt mit diesem Gesetz eher große Schlaglöcher anstelle einer durchdachten und befahrbaren Datenautobahn.   

Lobend muss jedoch anerkannt werden, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die anonymisierte Weitergabe von Fahrdaten für Gemeinwohlzwecke und Zwecke der Fahrsicherheit vorsieht. Damit autonomes Fahren in Deutschland jedoch zum Erfolg werden kann, braucht es eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung für diese Technologie. Dafür müssen Fahrzeughalter:innen die Hoheit über ihre persönlichen Daten haben und darüber entscheiden, wo welche Daten hinfließen. Das Konzept eines Datentreuhänders oder eines “Personal Information Management Systems” (PIMS) kann an dieser Stelle den unterschiedlichen Interessen der Halter:innen und Hersteller zur Datenweitergabe Rechnung tragen. Diese wichtigen Bausteine hat die Bundesregierung nicht berücksichtigt. Als Freie Demokraten setzten wir uns deshalb für ein eigenes Mobilitätsdatengesetz ein, welches autonomes Fahren und die Datenverwendung mitdenkt.“

Pressebericht: Der Tagesspiegel: „Die Skepsis überwiegt“

Der Tagesspiegel berichtete heute über den Gesetzesentwurf zum autonomen Fahren im Bundeskabinett. Ich finde autonomes Fahren super! Es wird Zeit, dass wir diese Technologie stärker aus der Forschung in die Praxis holen – zudem ist sie ein wichtiger Bestandteil für eine technologiegetriebene Verkehrswende. Das Wahlkampfgesetz ist jedoch an vielen Stellen zu ungenau.

„Der aktuelle Gesetzesentwurf zeichne sich „durch eklatante Mängel im Umgang mit Daten aus“, kritisiert auch Mario Brandenburg

Der Tagesspiegel

Pressestatement: Autonomes Fahren wird nur mit Datensouveränität zum Erfolg!

Autonomes Fahren ist ein wichtiger Bestandteil für eine vernetzte und technologiegetriebene Verkehrswende. Deshalb ist es nicht verständlich, dass sich die Bundesregierung bis heute nicht auf das bereits 2019 angekündigte Gesetz zum autonomen Fahren geeinigt hat. Im Superwahljahr 2021 soll nun im Eiltempo ein wahlkampftaugliches Gesetz durch die politischen Instanzen gepeitscht werden – doch fordert das hohe Tempo seinen Tribut. Neben zu kurzen Zeiträumen für Stellungnahmen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft, fehlt es – wie gewohnt – zwischen den Ressorts an Einigkeit. Dabei ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass autonomes Fahren endlich verstärkt von der Forschung in die Praxis gelangen soll. Der aktuelle Gesetzesentwurf zeichnet sich jedoch durch eklatante Mängel im Umgang mit Daten aus! 

Moderne Fahrzeuge erzeugen jetzt schon viele digitale Informationen, autonome Fahrzeuge werden noch mehr erzeugen. FahrzeughalterInnen müssen, um Akzeptanz für diese Technologie in der Bevölkerung zu schaffen, der Souverän über den Umgang mit diesen Datenmengen sein. Sie müssen selbst entscheiden können, wohin, wie und in welchem Umfang ihre Daten erhoben und weitergegeben werden – wenn sie dies möchten. Daten von autonomen Fahrzeugen können KI-Systeme verbessern, Unfälle vermeiden und ermöglichen eine moderne Verkehrsplanung. Darum ist es sinnvoll, ein System zur Datenweitergabe zu schaffen. Das Konzept eines Datentreuhänders kann an dieser Stelle den unterschiedlichen berechtigten Interessen der HalterInnen zur Datenweitergabe Rechnung tragen. Durch Zugang und Nutzung von Daten kann ein Wettbewerb um datengetriebene Innovationen entstehen. Dabei muss zu jederzeit sichergestellt werden, anders als vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgesehen, dass über das Kraftfahrzeug-Bundesamt keine Daten an das Bundeskriminalamt oder die Bundeämter für Verfassungsschutz weitergegeben werden können. Das würde zu einem Generalverdacht aller FahrzeughalterInnen führen und diese kriminalisieren!