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Pressestatement: Autonomes Fahren wird nur mit Mobilitätsdatengesetz zum Erfolg!

„Für eine nachhaltige und technologiegetriebene Mobilität der Zukunft ist das autonome Fahren ein wesentlicher Bestandteil. Bereits 2018 angekündigt, hat sich die Bundesregierung erst jetzt kurz vor knapp nach starken Differenzen zu einem gemeinsamen Gesetz durchringen können. Dabei vergisst Sie allerdings neben dem autonomen Fahren die dabei entstehenden Daten – es fehlt ein passender Rechtsrahmen. Denn ohne Fahrzeugdaten wird sich zukunftsweisende Mobilität nicht umsetzen lassen. Die Schwarz-Rote-Koalition hinterlässt mit diesem Gesetz eher große Schlaglöcher anstelle einer durchdachten und befahrbaren Datenautobahn.   

Lobend muss jedoch anerkannt werden, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die anonymisierte Weitergabe von Fahrdaten für Gemeinwohlzwecke und Zwecke der Fahrsicherheit vorsieht. Damit autonomes Fahren in Deutschland jedoch zum Erfolg werden kann, braucht es eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung für diese Technologie. Dafür müssen Fahrzeughalter:innen die Hoheit über ihre persönlichen Daten haben und darüber entscheiden, wo welche Daten hinfließen. Das Konzept eines Datentreuhänders oder eines “Personal Information Management Systems” (PIMS) kann an dieser Stelle den unterschiedlichen Interessen der Halter:innen und Hersteller zur Datenweitergabe Rechnung tragen. Diese wichtigen Bausteine hat die Bundesregierung nicht berücksichtigt. Als Freie Demokraten setzten wir uns deshalb für ein eigenes Mobilitätsdatengesetz ein, welches autonomes Fahren und die Datenverwendung mitdenkt.“

Pressebericht: Der Tagesspiegel: „Die Skepsis überwiegt“

Der Tagesspiegel berichtete heute über den Gesetzesentwurf zum autonomen Fahren im Bundeskabinett. Ich finde autonomes Fahren super! Es wird Zeit, dass wir diese Technologie stärker aus der Forschung in die Praxis holen – zudem ist sie ein wichtiger Bestandteil für eine technologiegetriebene Verkehrswende. Das Wahlkampfgesetz ist jedoch an vielen Stellen zu ungenau.

„Der aktuelle Gesetzesentwurf zeichne sich „durch eklatante Mängel im Umgang mit Daten aus“, kritisiert auch Mario Brandenburg

Der Tagesspiegel