Pressestatement: Abschlussbericht Enquete-Kommission KI

„Der Abschlussbericht ist zwar kein ‚Moonshot‘, aber immerhin haben sechs Fraktionen eine Art Innovationsuntergrenze definiert, hinter die keiner zurück sollte. Das darf aber nur der Anfang sein. Die Rahmenbedingungen für Künstliche Intelligenz müssen viel umfassender verbessert werden. Damit KI eine Zukunft in Deutschland hat, ist jetzt Folgendes wichtig: Wir brauchen Experimentierräume in Form digitaler Freiheitszonen, effektivere Transferstrukturen und eine schnelle Anpassung des Rechtsrahmens. Der FDP-Fraktion ist wichtig, dass KI rational und unaufgeregt als das betrachtet wird, was sie ist: Ein intelligentes Werkzeug. Leider gab es in der Enquete-Kommission immer wieder Versuche, politische Weltanschauungen auf KI abzuwälzen oder über die Regulierung von KI als ‚eigenständiges Etwas‘ zu diskutieren. Stattdessen muss KI am konkreten Anwendungsfall und hinsichtlich der Chancen für unsere Gesellschaft diskutiert werden.“

Stellungnahme aus der Bildungsbranche zum „Zukunftsvertrag Technologie“

Der Didacta Verband e. V. – Verband der Bildungswirtschaft hat freundlicherweise konstruktiv Stellung zu meinem Antrag für mehr neue Technologie an Schulen bezogen. Ich freue mich, den Input für die weitere parlamentarische Arbeit nutzen zu können. Im Sinne der offenen und diversen Debatte, von der Demokratie lebt, stelle ich die Stellungnahme nach Rücksprache mit dem Verband sehr gerne online:

„Der Didacta Verband als Vertreter der Bildungswirtschaft kann signifikante im Antrag BT-Drucksache 19/22300 genannte Aussagen unterstützen. Jedoch gibt es einige Positionen, die wir aufgrund unserer Expertise aus einer sehr heterogenen Bildungswirtschaft nicht als ausreichend dargestellt wahrnehmen. Beide Bereiche wollen wir kurz beleuchten:

Die grundsätzliche Forderung, neue und damit zukunftsorientierte Technologien, nach eingehender Prüfung auf sinnhafte Nutzung, an Schulen zu bringen unterstützen wir. Wir möchten jedoch ergänzen, dass die Entwicklung digitaler Kompetenzen frühestmöglich vom Umfeld und in den entsprechenden Einrichtungen gefördert werden sollte.

Zahlreiche dieser Anwendungen können sowohl in geisteswissenschaftlichen als auch naturwissenschaftlichen Kontexten eingebunden werden und durch pädagogisch und didaktisch umfassende Konzeptionen Mehrwerte für den Unterricht und Lernerfolge generieren. Dennoch müssen die oft fehlenden pädagogisch-didaktischen Konzepte im Fokus der Gesamtbetrachtung stehen und alle Betroffenen als Beteiligte einbezogen werden: Kinder, Eltern, pädagogische Fachkräfte bis zu Vertretern aus Schulverwaltung, Kommunen, Ländern und des Bundes.

Diese Anwendungen so zugänglich zu machen, dass die Experimentierlust und Neugierde wirklich zum Tragen kommen kann, ist eine wichtige Voraussetzung des Lernens. Entsprechende Themen praxisorientiert in den Unterricht einbauen zu können und höhere Budgets für entsprechend geeignete Materialien bereitzustellen, ist für alle naturwissenschaftlichen Fächer notwendig (MINKT). Die Rahmenbedingungen in der Infrastruktur und Rechtssicherheit für alle Beteiligten bei der Nutzung der bereitgestellten Anwendungen zu schaffen, ist dringend erforderlich. Zu berücksichtigen ist auch, dass nicht alles sinnvoll über virtuelle Optionen in gleicher Weise vermittelt werden kann. Unserer Meinung nach ist es wichtiger, die Basisausstattung auf solide Beine zu stellen und den Fachkräften flexibler die Option zur Anschaffung spezieller Zusatzmaterialen, wie die von Ihnen genannten VR-, AR- oder CRISP-Materialien etc., zu ermöglichen.

Eine Vereinfachung bürokratischer Hürden bei der Mittelbeantragung, um die organisatorische und auch finanzielle Unterstützung zu erreichen, ist auch unserer Meinung nach sehr wichtig. Flexible und agile, vor allem ineinandergreifende Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten sind grundlegend, um immer schnelleren Anforderungen weltweit gerecht zu werden. Die Fortbildung als zentralen Bestandteil für pädagogische Fachkräfte zu platzieren und zu sichern, ist für das Gelingen ausschlaggebend. Diese muss inhaltlich fundiert, zeitlich wie inhaltlich niedrigschwellig, praxisnah und am Arbeitsalltag orientiert gestaltet werden

Kritisch sehen wir allerdings die Unterstützung durch Geld- und Sachmittelgeber aus Industrie und Wirtschaft, vor allem unter dem Aspekt der Beeinflussung. Die wichtige Unabhängigkeit der Bildungseinrichtungen in Deutschland in der Wahl der Lern- und Lehrmittel muss erhalten bleiben. Langsame Beantragungs- und Beschaffungsprozesse auf Bundes- oder Landesebene dürfen hier nicht zu einer Bevorzugung bestimmter Produkte und Anwendungen führen. Vielmehr soll es in der pädagogischen Freiheit liegen, über zu implementierende Plattformen, Kommunikationslösungen oder-tools und digitalen Content zu entscheiden.

Der Ansatz „bring your own device“ kann unter der Berücksichtigung sozialer, technischer, ökonomischer und pädagogischer Faktoren zu einer Individualisierung des Lernens, einer gesteigerten Motivation und einer besseren Vorbereitung auf die Arbeitswelt führen, wie ausführlich in den Publikationen zum Projekt „Bildung braucht digitale Kompetenz“ dargestellt

Jedoch können im Besonderen soziale und strukturelle Ungleichheiten verstärkt werden und damit die Bildungsgerechtigkeit negativ beeinflusst werden. Unserer Meinung nach ist die Nutzung eigener Geräte in Bildungseinrichtungen nicht dazu geeignet, den bestehenden Herausforderungen der Einrichtungen bei der Ausstattung im Verwaltungsbereich oder gar beim Datenschutz in der notwendigen Tiefe zu begegnen. Hier sind zentral administrierte Leihgeräte oder privat finanzierte Leasinggeräte die bessere Herangehensweise um die notwendige Sicherheit für alle Beteiligten bei der Nutzung einzelner Funktionen und Anwendungen sowie bei rechtlichen Aspekten zu schaffen.“

Mein Antrag auf Drucksache 19/22300 ist hier veröffentlicht. 

Die Rede zum Antrag befindet sich auf meinem Youtube-Kanal

Positionspapier für den Games-Standort Deutschland

„A Bug is no Feature – Für einen starken Games-Standort Deutschland“ 

Positionspapier der Mitglieder des Deutschen Bundestages

Thomas Hacker, Katja Suding, Dr. Hermann Otto Solms, Manuel Höferlin, Mario Brandenburg, Britta Dassler, Otto Fricke und Marcel Klinge

Mehr als 34 Millionen Menschen in Deutschland sind schon heute begeisterte Gamer und greifen gelegentlich (42 Prozent) bis regelmäßig (36 Prozent) hierfür zum Smartphone, PC und Konsole – Tendenz steigend. Games sind: Kulturgut, Innovationstreiber und Bildungsbeschleuniger mit enormen Wachstumsraten. Nach Branchenangaben soll der Umsatz des deutschen Serious-Games-Marktes in den kommenden drei Jahren auf 370 Millionen US-Dollar steigen. Bereits heute sind mehr als 30.000 Arbeitsplätze mit der Games-Branche verbunden – bei einem Potential von 60.000 Jobs.

Die deutsche Games-Branche verharrt jedoch mit einem Marktanteil von 4,3 Prozent auf unterem Niveau. Den Markt der PC- und Konsolen-Games dominieren die USA, Kanada und Japan. Die umsatzstärksten Mobile-Games kommen bislang aus Russland und den USA – allein Finnland und Schweden dominieren als europäische Standorte.

Zugleich erleben wir einen globalen Kampf um die digitale Vorherrschaft und Ertragsmodelle, wie der aktuelle Streit zwischen dem US-Spieleentwickler Epic Games und den IT-Konzernen Apple und Google um den Battle-Royal-Shooter „Fortnite“ zeigt. In dieser Auseinandersetzung spielt Europa bzw. Deutschland keine Rolle und kann nur noch auf Entwicklungen reagieren – ebenso verhält es sich bei dem Wettbewerb um die kreativsten und besten Köpfe und High Potentials in der Branche.

Trotz des hohen Innovationsfaktors der deutschen Games-Branche verkennt die Bundesregierung das große Potential für den Wirtschaftsstandort Deutschland und ignoriert den globalen Wettbewerb zwischen Staaten, Branche und IT-Konzernen.

Wir fordern: International müssen wir unsere digitale Gameswirtschaft endlich vom passiven Zuschauer zum aktiven und wettbewerbsfähigen Player machen.

Anerkennung und Vertrauen für Gamer und die Branche

Kaum eine andere Branche muss regelmäßig pauschale Vorverurteilung von Politik und Gesellschaft über sich ergehen lassen. Die reflexhaft nach Gewalttaten aufflammende Debatte um „Killerspiele“ zeigt, mit welchem Misstrauen die Branche im Vergleich zu anderen etablierten Wirtschaftszweigen in unserem Land konfrontiert ist. Einen wissenschaftlich belegten Zusammenhang von Gewaltkriminalität und Videospielen gibt es bislang nicht. Nur ein objektiver Umgang mit Gamern und der Branche insbesondere durch die Bundesregierung wird der Lebenswirklichkeit junger Menschen gerecht und stärkt zugleich den Wirtschaftsstandort.

Digitale europäische Souveränität

Deutschlands und Europas Anspruch muss es sein, auch im Bereich Games eine selbstbewusste wie wettbewerbsfähige Rolle zu spielen. Deutschland muss sich endlich für einen echten europäischen digitalen Binnenmarkt mit einheitlichem Rechtsrahmen einsetzen, der mit den Konkurrenten in Nordamerika und Asien mithalten kann. Im weltweiten Wettbewerb um hochqualifizierte Fachkräfte, wie 3D-Animatoren, Level- / Gamedesigner und Programmierer, muss Deutschland zugleich die Grundlagen durch ein modernes Einwanderungsgesetz schaffen, dass der Mobilität der digitalen Wirtschaft entspricht.

Games-Förderung ins Bundeskanzleramt

Die Games-Förderung ist ein entscheidendes Instrument für die Wettbewerbsfähigkeit des Games- Standort Deutschland. Die derzeitige Games-Förderung unter Führung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur führt dort ein Schattendasein und geht an den Bedürfnissen der Branche vorbei. Eine Zuständigkeit unter Führung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Bundeskanzleramt entspricht der Relevanz und Identität der Branche. Denn Computer- und Videospiele sind sowohl Wirtschafts- als auch Kulturgut. Die Nähe zur Filmförderung wird zudem den Technologie- und Innovationstransfer von der Games- zur Filmbranche befördern. Mit Schaffung eines Digitalministeriums ist diese Kompetenzverteilung erneut zu überprüfen.

Entwickler-Spirit für deutsche Hochschulen und Ausbildung

Zur langfristigen Sicherung des Games-Standortes braucht unser Land spezialisierte und erfahrene Spieleentwickler. Der Masterstudiengang Computerspielewissenschaften an der Universität Bayreuth ist beispielhaft für die Etablierung zukunftsweisender Bildungsangebote. Die weitergehende Förderung der Forschung und Entwicklung im Bereich Games ist eine zusätzliche Investition, von der der Standort Deutschland branchenübergreifend (u.a. Medizintechnik, Industrieautomatisierung) profitieren wird. Zugleich müssen die Prozesse und Abläufe zur Anerkennung bzw. Entwicklung neuer Ausbildungslehrgänge und Berufe – wie bspw. zum Games-Designer – vereinfacht und beschleunigt werden. Durch die Langsamkeit der entsprechenden Verfahren erleidet unser Land seit Jahren einen massiven Standortnachteil.

Digitale Kompetenz durch Serious Games

Der pädagogische Ansatz durch Serious Games ist zur Vermittlung von Medienkompetenz in allen Altersklassen zu stärken und durch entsprechende gesetzliche Voraussetzungen nachhaltig sicherzustellen. Unter digitaler Bildung verstehen wir nicht nur Whiteboard und iPad, sondern auch die Vermittlung von digitalen Kompetenzen, wie die Einführung in Programmiersprachen, auf neuen Wegen. Nur so werden die Schüler von heute die Entwickler von morgen.

E-Sport als Breitensport 2.0 anerkennen

E-Sports sind ein absoluter Wachstumsmarkt und haben sich schon lange von Fußball- oder Rennsimulationen emanzipiert. E-Sport-Abteilungen werden jedoch bis heute nicht von den Finanzbehörden als gemeinnützig anerkannt, was nicht nur zu massiver Rechtsunsicherheit bei bestehenden Vereinen sorgt, sondern den E-Sport insgesamt ausbremst. Für eine umfassende Jugendarbeit muss zudem die Vereins- und Verbandsstruktur dringend gestärkt werden.

Bessere Bedingungen für Venture-Capital und neue Bezahlmodelle

Junge Unternehmen bzw. Start-ups sind auf eine verlässliche Kapitalisierung angewiesen, um ihre Games bis zur Marktreife entwickeln zu können – spätestens nach dem Markteintritt ist die Start-Finanzierung oft aufgebraucht. Durch ein Venture-Capital-Gesetz können branchenübergreifend die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital in Deutschland verbessert werden. Zusätzliche Unterstützung kann durch verbesserte Möglichkeiten für Crowdfunding gewährleistet werden.

Digitale Voraussetzungen verwirklichen

Deutschlands Achillesferse ist ein zu langsames Internet – und zwar in weiten Teilen des Landes. Der digitale Breitbandausbau und bundesweite Ausbau der Infrastruktur für den Mobilfunkstandard 5G ist zentral für Entwickler wie Spieler.

25. August 2020

Unterstützung für Unternehmen während der Corona-Krise

Wo und wie bekomme ich jetzt für mein Unternehmen Unterstützung vom Bund?

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise führen zu verschiedenen Hilfsnotwendigkeiten. Als Service für die Unternehmen und Unternehmer in meinem Wahlkreis haben mein Team und ich die unterschiedlichen Hilfsangebote der Bundesregierung zusammengestellt. Da die Unterstützungsleistungen Ende letzter Woche beschlossen wurden und derzeit auch zum Teil noch die konkreten Ausführungsbestimmungen fehlen, sind die folgenden Informationen ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. Ich hoffe trotzdem, dass ich Ihnen dadurch den Zugang zu den vorhandenen Hilfsleistungen erleichtern und einen kleinen Servicebeitrag dazu leisten kann, damit Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter und Sie die Krise möglichst unbeschadet überstehen.

Die drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben schwerwiegende Folgen für Unternehmen und Wirtschaft. Kaum ein Betrieb bleibt verschont. Vom Kiosk bis zur Chemieindustrie, vom Friseurgeschäft über den mittelständischen Maschinenbauer bis zum globalen IT-Konzernen brechen Arbeitsaufkommen, Umsätze und Gewinne ein. Selbst bislang gesunde, profitable Unternehmen geraten unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten. Ohne schnelle Hilfe würde vielen die Insolvenz drohen.

Um durch die Corona-Krise bedingte Insolvenzen zu verhindern, hat der Bund Ende letzter Woche ein umfassendes Hilfs- und Unterstützungspaket zur Verfügung gestellt. Ziel der Maßnahmen ist es, betroffene Unternehmen möglichst schnell mit passgenauen Unterstützungsleistungen zu versorgen, um unverschuldete Zahlungsengpässe zu vermeiden, Insolvenzen abzuwenden und einen krisenbedingten Anstieg der Arbeitslosigkeit so gering wie möglich zu halten.

Die von Bundesregierung und Bundestag bereitgestellten Hilfs- und Unterstützungsangebote sind vielfältig. Der Zugang zu ihnen unterscheidet sich nach wirtschaftlicher Situation, Größe und Alter eines Unternehmens. Um Ihnen für Ihren Betrieb eine erste grobe Orientierung hinsichtlich der verfügbaren Hilfen, deren Voraussetzungen und den jeweils zuständigen Ansprechpartnern zu geben, haben mein Team und ich kurzfristig versucht, Ihnen die relevantesten Informationen anhand wichtiger Leitfragen kompakt zusammenzufassen. Die Informationen beziehen sich auf:

  • Zugang zu Kurzarbeitergeld
  • Steuerliche Erleichterungen zur Liquiditätssicherung
  • Zugang zu günstigen Krediten zur Liquiditätssicherung
  • Bürgschaften und Exportkreditgarantien
  • Pflicht zum Insolvenzantrag
  • Freiberufler und Solo-Selbststände

Durch kurzfristigen Auftrags- und Umsatzrückgang kann ich meine Mitarbeiter nicht mehr im gewohnten Umfang beschäftigen und müsste ohne Hilfe schon bald die ersten Kündigungen aussprechen. Was kann ich stattdessen tun?

Sie können für Ihr Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen, sofern Sie mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen. Das Kurzarbeitergeld greift immer dann, wenn aufgrund von schwieriger wirtschaftlicher Entwicklung oder unvorhergesehenen Ereignissen – wie etwa dem Ausbruch des Corona-Virus – eine Verringerung der Arbeitszeit im Betrieb notwendig wird. Bei Kurzarbeitergeld werden 67 Prozent (Beschäftigte mit Kind) bzw. 60 Prozent (Beschäftigte ohne Kind) des pauschalisierten Nettolohns von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Die Arbeitnehmer arbeiten in der Zeit wenig oder gar nicht. Um Kurzarbeitergeld beantragen zu können, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein, die die Bundesregierung aufgrund der Corona-Krise kurzfristig und rückwirkend zum 01. März 2020 verändert hat.

Unter welchen Voraussetzungen und wie Sie Kurzarbeitergeld für Ihr Unternehmen beantragen können, erläutert die Bundesagentur für Arbeit online sehr anschaulich hier in zwei Kurzvideos.

Bitte beachten Sie: Die Bundesregierung hat vor dem Hintergrund der Corona-Krise einige Veränderungen beschlossen, die zum 01. März 2020 in Kraft traten. Folgende Informationen aus den beiden Kurzvideos sind deshalb veraltet und stimmen aufgrund der aktuellen Änderungen nicht mehr:

  • Statt bisher 30 Prozent müssen künftig nur noch zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sein 
  • Auf den Aufbau von negativen Arbeitszeitkonten wird teilweise oder ganz verzichtet
  • Leiharbeiter können künftig ebenso Kurzarbeitergeld erhalten
  • Die Sozialversicherungsbeiträge werden ebenso von der Agentur für Arbeit übernommen

Unabhängig von den beiden Erklärvideos finden Sie hier alle Information auch noch zum Nachlesen:

Formulare zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes

Bei allen Fragen zum Kurzarbeitergeld können Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit vor Ort wenden oder an den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen ihn von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr gebührenfrei unter 0800-4555 520.

Durch kurzfristigen Auftrags- und Umsatzrückgang durch die Corona-Krise kommt es zu finanziellen Engpässen in meinem Unternehmen, sodass ich die laufenden Kosten in absehbarer Zeit nicht mehr tragen kann. Ohne Hilfe müsste ich schon bald Insolvenz anmelden. Was kann ich stattdessen tun? 

Der Bund hat neue und im Volumen unbegrenzte Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung von Unternehmen beschlossen, um Unternehmen und Beschäftigte in der aktuellen Situation zu unterstützen. Sie lassen sich grob in steuerliche Erleichterungen und Liquiditätshilfen unterteilen. Je nach wirtschaftlicher Situation, Größe und Bestandsdauer Ihres Unternehmens kommen dabei unterschiedliche Hilfsangebote in Frage. Nachfolgend finden Sie eine erste Grobübersicht über die in der letzten Woche beschlossenen Maßnahmen.

1. Steuerliche Erleichterungen zur Liquiditätssicherung

Um die Liquidität von Unternehmen, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten, zu verbessern, hat der Bund eine Reihe steuerlicher Erleichterungen in Milliardenhöhe beschlossen. Sie gelten grundsätzlich für alle Unternehmen, sind aber in besonderem Maße für Freiberufler und kleinere Betriebe relevant. Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen Möglichkeiten zur Stundung von Steuern, zur Anpassung von Steuervorauszahlungen, zum Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und zum Entgegenkommen der Finanzbehörden auf Unternehmen. Das Bundesministerium für Finanzen hat laut Bundesregierung hierfür bereits die erforderlichen Abstimmungen mit den Ländern eingeleitet. Konkret beschlossen wurden folgende steuerliche Erleichterungen:

a. Erleichterte Gewährung von Steuerstundungen

Die Finanzbehörden können Unternehmen von nun an in größerem Umfang Stundungen von Steuerzahlungen gewähren, wenn der Steuereinzug für das Unternehmen eine besondere Härte bedeuten und schlimmstenfalls seine Existenz bedrohen würde. Die Finanzämter sind dazu angewiesen, hinsichtlich der Gewährung von Steuerstundungen keine strengen Anforderungen zu stellen. Ein wesentliches Instrument ist dabei das Verschieben des Zeitpunktes der Steuerzahlung, um so mehr Liquidität bei den Unternehmen zu erhalten.

b. Leichtere Anpassung Ihrer Steuervorauszahlung

Die Finanzbehörden sind dazu angewiesen steuerpflichtigen Unternehmen die Anpassung ihrer Steuervorauszahlung zu vereinfachen, wenn absehbar ist, dass die Umsatz bzw. Gewinn durch die Corona-Krise im laufenden Jahr geringer ausfallen werden, als bislang angenommen. Ziel ist es auch hier, mehr Liquidität bei den Unternehmen zu erhalten, indem die Steuervorauszahlungen schnell und unkompliziert herabgesetzt werden.

c. Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge

Sollte Ihr Unternehmen unmittelbar vom Corona-Virus betroffen sein, verzichten die Finanzbehörden bis zum 31. Dezember 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen wie beispielsweise Kontopfändungen oder Säumniszuschläge. Dadurch soll vermieden werden, dass Unternehmen durch kurzfristig nicht leistbaren Steuereinzug zusätzlich Liquidität entzogen wird, die zum Überleben des Betriebs in der Krise notwendig ist.

d. Steuerentgegenkommen

Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen ist die Generalzolldirektion bei Steuern für die die Zollverwaltung unmittelbar zuständig ist (z.B. Energiesteuer oder Luftverkehrssteuer), angewiesen, den steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne der Liquiditätssicherung entgegenzukommen. Gleiches gilt für Steuern, wie etwa Versicherungs- oder Umsatzsteuer, die der Zuständigkeit des Bundeszentralamtes unterliegen.

Passgenaue Informationen für Ihr Unternehmen bietet Ihr jeweils zuständiges Finanzamt. Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit diesem in Verbindung zu setzen. Bitte beachten Sie dabei, dass einige Bundesländer, zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern, ihre Finanzämter für den Besucherverkehr vorerst geschlossen haben.

Versuchen Sie daher bitte Ihr Finanzamt möglichst telefonisch oder auf digitalem Wege zu kontaktieren. Ja ich weiß, dass das nicht immer einfach ist. Bitte haben Sie jedoch gerade jetzt Verständnis dafür, dass es bei den Finanzämtern aufgrund der Vielzahl von Anfragen derzeit ggf. zu längeren Wartezeiten kommt. Das ist ärgerlich, lässt sich aktuell aber leider kaum vermeiden.

2. Erleichterter Kreditzugang zur Liquiditätssicherung

Neben steuerlichen Maßnahmen bietet der Bund seit vergangener Woche zusätzliche, vor allem aber leichter zugängliche Überbrückungskredite. Auch sie sollen beitragen, durch unverschuldete Umsatzrückgänge bedingte Liquiditätsengpässe abzufedern. Ziel ist, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre laufenden Kosten während der Krise weiter tragen zu können. Im Mittelpunkt der Kredithilfen des Bundes steht das Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Darüber hinaus gibt es erweiterte Möglichkeiten für Bürgschaften durch Ihre Hausbank sowie die Landesförderinstitute. Für Auslandsgeschäfte außerdem die bekannten Hermes-Bürgschaften.

a. Zugang zu günstigen KfW-Krediten
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet eine ganze Reihe leicht zugänglicher und kostengünstiger Kreditinstrumente. Die Instrumente unterscheiden sich im Wesentlichen danach, wie lange ein Unternehmen bereits am Markt ist. Im Einzelnen sind dies:

aa. Für Unternehmen und Freiberufler, die noch keine fünf Jahre bestehen, bietet die KfW ihren „ERP-Gründerkredit Universell“ an. Er beinhaltet eine Risikoübernahme in Höhe von bis zu 80 Prozent der Betriebsmittelkosten bis maximal 200 Millionen Euro Höhe. Neu ist hier die Öffnung der Haftungsfreistellung für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu zwei Milliarden Euro.

ab. Für Bestandsunternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind, bietet die KfW ihren „KfW-Unternehmerkredit“ mit einer Risikoübernahme in Höhe von bis zu 80 Prozent der Betriebsmittelkosten bis maximal 200 Millionen Euro Höhe. Neu ist auch hier die Öffnung der Haftungsfreistellung für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu zwei Milliarden Euro. Darüber hinaus gibt es den „KfW-Kredit für Wachstum“ mit erweiterten Leistungen. Hier ist die Umsatzobergrenze für antragsberechtigte Unternehmen von zwei auf fünf Milliarden Euro angehoben worden. Gleichzeitig wird das bislang auf Unternehmen im Innovations- und Digitalbereich beschränkte Programm ausgeweitet und ohne Beschränkung auf einen bestimmten Bereich im Wege der Konsortialfinanzierung zur Verfügung gestellt. Die Risikoübernahme wird dabei auf 70 Prozent erhöht.

ac. Für alle Unternehmen sollen zudem absehbar KfW-Sonderprogramme aufgelegt werden. Sie unterliegen aktuell noch dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission. Geplant ist, dass die Risikoübernahmen für Investitionsmittel (Haftungsfreistellungen) verbessert werden. Sie betragen bei Investitionen dann künftig bis zu 90 Prozent. Bei Betriebsmitteln gelten künftig bis zu 80 Prozent. Zudem soll eine krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz erfolgen, sodass die KfW-Sonderprogramme auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.

Allgemeine Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline der KfW unter: 0800-5399 001. Achtung! Die Beantragung eines KfW-Kredites erfolgt jedoch nur über Ihre Hausbank, an die Sie sich in diesen Fällen bitte wenden.

Eine Übersicht und Hilfe bei Suche eines Finanzierungspartners bietet auch die KfW Website über diesen Link.

3. Bürgschaften zur Liquiditätssicherung

Für Unternehmen und Betriebe, die bis zur Corona-Krise tragfähige und profitable Geschäftsmodelle hatten, können über die Hausbanken Bürgschaften für Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden. Bei den beantragenden Unternehmen darf es sich allerdings nicht um Sanierungsfälle oder Unternehmen handeln, die bereits vor der Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren. Bis zu einem Betrag von 2,5 Millionen Euro werden die Bürgschaften durch die zuständigen Bürgschaftsbanken direkt, darüber hinaus durch die Länder bzw. deren landeseigene Förderinstitute bearbeitet. Informationen und Kontaktmöglichkeiten bietet Ihnen die für Ihr Unternehmen jeweils zuständige Bürgschaftsbank. Sie finden diese über das Portal der Bürgschaftsbanken.

Konkret verändert wurden die bestehenden Bedingungen für Bürgschaften vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise hinsichtlich der folgenden Punkte:

  • Der Bürgschaftshöchstbetrag wurde auf 2,5 Milliarden Euro verdoppelt
  • Die Obergrenze des Anteils der Betriebsmittel am Gesamtobligo der Bürgschaftsbank wurde auf 50 Prozent erhöht
  • Bürgschaftsbanken dürfen Entscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig innerhalb von drei Tagen treffen
  • Das Großbürgschaftsprogramm wird auch für Unternehmen außerhalb strukturschwacher Regionen geöffnet

4. Landesförderinstitute

Ergänzend zum ERP- und KfW-Angebot bieten auch die Landesförderinstitute zinsgünstige Betriebsmittelfinanzierungen an. Die Einzelheiten hierüber finden sich bei den jeweiligen Förderinstituten der Länder. Eine Übersicht mit Suchfunktion bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf seiner Website.

5. Exportkreditgarantien

Sollte Ihr Unternehmen international tätig sein und Exportgeschäfte über Hermes-Bürgschaften abgesichert haben, greifen teilweise auch diese im Fall von Schäden, die auf den Corona-Virus zurückzuführen sind. Dies betrifft Schäden in der Herstellungsphase, die unter die Fabrikationsrisikodeckung fallen. Die Fabrikationsrisikodeckung stellt einen Schutz vor den finanziellen Folgen eines Produktionsabbruchs dar. Abgesichert ist oft auch der Ausfall von Lieferungen, der als Lieferantenkreditdeckung oder auch Forderungsdeckung bekannt ist. Sie bieten Schutz für den Fall, dass ein Auslandskunde eine Forderung nicht bezahlt. Diese Forderung muss auch tatsächlich bestehen. Unter Umständen können Schäden aufgrund des Corona-Virus auch einen Fall höherer Gewalt darstellen und die Forderung entfallen lassen. Wenden Sie sich daher auch bei Zahlungsverzügen umgehend an die Euler Hermes AG.

Ihr Ansprechpartner im Zusammenhang mit allen Fragen zu Exportkreditgarantien, die über Hermes-Bürgschaften abgesichert wurden, ist die Euler Hermes AG in mit der kostenpflichtigen Telefonnummer 040-8834 9000 oder der E-Mail-Adresse info@exportkreditgarantien.de. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf der Internetseite der Euler Hermes AG.

Durch kurzfristigen Auftrags- und Umsatzrückgang durch die Corona-Krise kommt es zu finanziellen Engpässen in meinem Unternehmen, sodass ich schon bald gezwungen bin, einen Insolvenzantrag zu stellen. Gibt es in dieser Situation keine Ausnahme?

Sollten sie in den kommen Tagen oder Wochen bereits von der Insolvenzantragspflicht betroffen sein, plant die Bundesregierung auch hier den betroffenen Unternehmen und Betrieben mehr Handlungsraum zu geben. So erklärt die Bundesjustizministerin in einer Presseerklärung vom 16. März 2020, es werde eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht analog zu den Hochwasserkatastrophen 2002, 2013 und 2016 geplant. Dieser Schritt ist aus meiner Sicht vollkommen richtig. Die Stellungnahme können Sie im Volltext auf der Website des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz nachlesen. Wir erwarten die weiteren Vorschläge in der kommenden Woche, in welcher wieder eine Sitzung des Deutschen Bundestages stattfinden soll.

Ich bin freiberuflich tätig oder lebe als Solo-Selbstständiger. Durch den Ausbruch des Corona-Virus habe ich kurzfristig Aufträge und dadurch mein Einkommen verloren. Für meinen Lebensunterhalt kann ich schon bald nicht mehr aufkommen. Welche Angebote gibt es für mich?

Mit Ausnahme des „ERP-Gründerkredites Universell“ der KfW derzeit leider noch keine. Die Bundesregierung hat sich bislang hauptsächlich auf die Belange von kleinen, mittleren und großen Unternehmen konzentriert. Freiberufler und Solo-Selbstständige fallen – bislang – noch durchs Raster. Ein Zustand, den wir Freie Demokraten kritisieren. Wir werden deshalb alles daransetzen, die Situation dieser Berufsgruppen, die immerhin rund fünf Millionen Menschen umfassen, auf der politischen Tagesordnung zu halten, um auch ihnen die erforderliche Unterstützung zukommen zu lassen. Konkret wünschen wir uns auch für sie ausgeweitete Möglichkeiten zur Steuerstundung und ggf. Barauszahlungen nach italienischem Vorbild. Wir hoffen, dass Union und SPD uns diesbezüglich folgen werden.

Gerade vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung möchte ich Sie abschließend nochmals darauf hinweisen, dass alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit sind und auch nicht sein können. Ich hoffe jedoch, dass Ihnen dieser Überblick wertvolle Zeit spart und Sie zielgenauer auf die jeweiligen Ansprechpartner zugehen und die Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch nehmen können. Außerdem hoffe ich natürlich, dass Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter und Sie die Corona-Krise möglichst unbeschadet und vor allem gesund überstehen. Lassen Sie uns mit unserem alltäglichen Handeln nun alle gemeinsam dazu beitragen, dass wir möglichst viele Leben retten und eine Überlastung unseres Gesundheitssystems verhindern. Wir sind jetzt alle gefragt – jeder in dem Bereich, in dem er ganz persönlich Verantwortung trägt.

Persönliche Erklärung zu den Vorgängen in Thüringen

Persönliche Erklärung zu den Ereignissen rund um #Thüringen

Nachdem sich die Wogen geglättet haben und nun hoffentlich eine rationale Auseinandersetzung mit diesem Thema möglich ist, möchte ich meine persönliche Haltung darlegen. Ich finde es immer noch richtig, dass Thomas Kemmerich als Kandidat einer politischen Mitte seinen Hut in den Ring geworfen hat. Es kann nicht sein, dass bei einer Wahl zum Ministerpräsidenten nur noch die Ränder (Links und Rechts) im Schaufenster stehen. Es ist beschämend, dass sich die beiden sogenannten „Volksparteien“ bereits untergeordnet haben und nicht den Mut hatten, einen eigenen Kandidaten zur Wahl aufzustellen. „Besser nicht regieren, als falsch zu regieren“, kann man kritisieren. Besser nicht antreten, als falsch gewählt zu werden“, kann aber nicht die Antwort sein!

Zur Wahrheit gehört auch, dass es von den Freien Demokraten unklug war, nicht alle Optionen und Konsequenzen eine Kandidatur vollständig durchdacht und Handlungsoptionen für alle Möglichkeiten in der Tasche gehabt zu haben. Damit meine ich explizit alle Beteiligten und nicht nur die Kolleginnen und Kollegen in Thüringen.

Nachdem Thomas Kemmerich die Wahl angenommen hatte, habe ich ihm virtuell/medial gratuliert. Dies hat viele Menschen im Nachhinein irritiert. Meine Gratulation war jedoch eine spontane Reaktion und deshalb für mich richtig. Wenn ein Kollege, den ich persönlich schätze, ein Amt GEGEN linke und rechte Kandidaten erringt, freut mich das natürlich. Diese Freude habe ich zum Ausdruck gebracht, und meinen Kollegen instinktiv gegen Anfeindungen verteidigt. Das ist ein Reflex, der sich aus meiner Sicht unter Kollegen so gehört. Man muss es deshalb noch lange nicht richtig finden, kann es vielleicht aber verstehen. Thomas Kemmerich hat, abzüglich der Aktion rund um seine Wahl zum Ministerpräsidenten, für die FDP in Thüringen einen historischen Sieg errungen und auch im Bund viele positive Impulse gesetzt. Dies ist für mich durch einen Fehler nicht plötzlich vergessen oder wertlos. Gelöscht habe ich selbige Beiträge im Verlauf nicht mehr, da löschen zum einen in der Social Media-Welt verpönt ist. Zum anderen sehe ich nicht ein, mich bzw. meine Aussagen zu „löschen“. Gerne stelle ich meine Beiträge wie hier im Nachhingen klar, löschen bzw. zensieren werde ich mich selbst nicht.

Trotzdem ist in der Rückschau natürlich festzustellen, dass, egal wie verfassungsmäßig korrekt die Wahl zum Ministerpräsidenten mit den Stimmen der AfD war, sie politisch nicht richtig war. Gerade zu Politikern wie Björn aka „Bernd“ Höcke MUSS die Distanz gewahrt bleiben, weil sein Weltbild mit liberalen Wertvorstellungen grundsätzlich nicht vereinbar sind. Punkt!

Eine Frage, die sich nun aber das gesamte politische System – und eben nicht nur die FDP – stellen muss, ist der weitere Umgang auf einer Arbeitsebene mit gewählten Volksvertretern extremistischer Parteien. Gerade im kommunalen Bereich und dort wo die Ränder besonders stark sind, gerät unser politisches System an die Grenzen der Handlungsfähigkeit. Das ist das explizite Ziel der Radikalen und sollte unverzüglich beendet werden. Wenn wir diese Herausforderung unserer Demokratie nicht entschlossen entgegentreten, sondern einfach versuchen, sie auszusitzen, werden die Parteien der Ränder sich wie Karies im Zahn tief sowie schmerzhaft in unsere Parlamente fressen. So sehr ich den Wunsch nach „einfachen Lösungen“ durch Ausgrenzung und Ignorieren verstehe, so sehr bin ich leider davon überzeugt, dass, ähnlich wie bei Karies, das Problem mit der Zeit nur weiter wachsen wird.

Lasst uns gesellschaftliche und politische Herausforderungen der Radikalen identifizieren, gezielt aufbohren und mit liberalen, weltoffenen Lösungen füllen. Damit unsere Demokratie auch morgen noch kraftvoll zubeißen kann 😉

Fazit: Die Aktionen und Anfeindungen der letzten Tage waren eine neue und lehrreiche Erfahrung für mich. Sie haben mir nochmal deutlich vor Augen geführt, was ich mir zwar schon immer dachte, jetzt aber definitiv weiß. Ich bin ich und werde es auch immer bleiben.

Keine Wahl, keine Organisation und kein Shitstorm werden mich jemals zum „rechten“ oder zum „linken“ machen, egal wie oft man es versucht mir dies unterzuschieben. Mein Wertegerüst basiert auf dem tiefen Glauben an eine freie Welt, die individuelle Freiheit des Einzelnen und einer rationalen, unaufgeregten Betrachtung von Sachverhalten.

Mario Brandenburg

Hintergrund zum Bericht der Projektgruppe „KI und Wirtschaft“ der Enquetekommission KI

In der ersten Hälfte der Enquetekommission „Künstliche Intelligenz“ konnten die Vertreter der Freien Demokraten einige Erfolge für sich verbuchen. So setzten wir uns für eine Stärken-Schwächen-Analyse (SWOT-Analyse) ein. Zudem entwarfen wir das Ziel- und Monitoringsystem. Auch der Vorschlag für mehr sogenannte regulatorische Sandkästen (z.B. ein bestimmtes Krankenhaus, ein Lehrbetrieb, eine Autobahn), in denen Forscherinnen und Forschern unter geeigneten Voraussetzungen zum Beispiel Realexperimente durchführen können, und somit den schnelleren Transfer von Forschung in die Anwendung bewirkt, stammt aus unseren Reihen. Außerdem fanden unsere Ideen für die Etablierung von Datentreuhändern und der Neubewertung der DSGVO Zustimmung. Darüber hinaus wurde auf unsere Anregung der Begriff „Sustainable AI“ verwendet.

Dennoch müssen wir uns eingestehen, dass wir nicht all unsere Vorstellungen umsetzen konnten. So ist es uns nicht gelungen eine Heatmap und ein Drill Down zu etablieren. Auch das Recht auf Technologie bzw. Künstliche Intelligenz konnten wir nicht einbringen.

Abschließend blicken wir auf die erste Hälfte der Enquetekommission mit gewissen Stolz zurück und freuen uns auf den Schlussspurt.

Künstliche Intelligenz sorgt für weniger Müll in der Mensa

Landau – Seit eineinhalb Jahren setzt das Studierendenwerk Vorderpfalz die künstliche Intelligenz von delicious data in seinem Warenwirtschaftssystem in den Standorten Landau und Ludwigshafen ein – Ergebnis der KI:  38 Prozent weniger Essensabfall durch Vermeidung von nicht mehr verwendbaren Überproduktionen. Während im Vergleichszeitraum 2018 noch 74 Essen im Schnitt pro Tag weggeworfen werden mussten, waren es im selben Zeitraum 2019 nur noch 46.

Man stelle sich vor: Prüfungswoche, Donnerstag ist Feiertag und für Mittwoch ist Schlechtwetter mit Sturm vorhergesagt! Wie hoch sind die Erwartungen für die Essenszahlen für den Mittwoch? Eine der größten Herausforderungen für den Küchenchef einer Großküche ist es, genau zu berechnen, wie viele Essen er an diesem Mittwoch machen muss. Viele Faktoren spielen eine Rolle dabei und nur wer sie alle betrachtet, hat eine Chance, den Wegwurf von zu viel produziertem Essen zu reduzieren. Das Nachproduzieren von Essen ist in einer Großküche auch nicht immer einfach und es ist natürlich ärgerlich für den Gast, wenn das gewünschte Mittagessen plötzlich nicht mehr da ist.

In diesem planerischen Prozess werden die Mensen des Studierendenwerks von einem Algorithmus unterstützt. Wie funktioniert das: Der Mensaleiter plant seine Essenszahlen aus seinen Erfahrungswerten. Der direkt im Warenwirtschaftssystem installierte Algorithmus checkt, Wetter, Veranstaltungen auf dem Campus, Feiertage, Abverkaufszahlen beim letzten Mal und weitere Rahmenbedingungen und schlägt dem Küchenchef eine prognostizierte Anzahl von Essen vor. Der Küchenchef kann sich dann entscheiden, ob er die eigene Prognose der Planung des Algorithmus anpasst.

„In den ersten Monaten musste der Algorithmus von uns lernen und tut das auch weiterhin. Je länger er eingesetzt wird, desto genauer werden seine Prognosen und desto mehr lernen wir wiederum von ihm“ führt Andreas Dubiel – Leiter der Hochschulgastronomie des Studierendenwerks – die Zusammenarbeit mit der Künstlichen Intelligenz aus.

„Weniger Müll ist nicht nur für die Umwelt und unsere Ressourcen gut, sondern hilft auch dabei, die Essenspreise so lang wie möglich stabil zu halten“, führt er weiter aus. Denn: Auch weggeschmissenes Essen muss im Einkauf bezahlt werden. Diese Kosten müssten am Ende an unsere Gäste weitergegeben werden. Ein echtes win-win-win also, wenn die Tonne leer bleibt!“

Die Software delicious data nahm als nominierter Bewerber im Bereich Digitalisierung am Bundespreis „Zu gut für die Tonne“ teil, der Anfang April 2019 verliehen wurde.

Der Einsatz der „künstlichen Intelligenz“ von delicious data war eines von vier Projekten für die das Studierendenwerk Vorderpfalz 2019 den rheinland-pfälzischen Umweltpreis erhalten hat.

Keynote und Podiumsdiskussion: St. Gallen Blockchain Roundtable

Am Dienstag, dem 05. November, ging es für mich in eines der innovativsten Blockchain-Länder der Welt: nach Zürich in der Schweiz, zum „St. Gallen Blockchain Roundtable“. Dort konnte ich diverse neue Eindrücke sammeln, die mir für die parlamentarische Arbeit nützlich sein werden. Erneut wurde mir deutlich, dass wir Gefahr laufen, in der Blockchain-Technologie weiter zurückzufallen. Aber auch, dass es noch nicht zu spät ist, da es in Deutschland viele ideenreiche Gründer und Blockchain-Pioniere gibt. Die Schweiz hat neben anderen Ländern bereits eine Vielzahl von innovativen Ideen zu der Technologie hervorgebracht, die das Potenzial von Blockchains bewiesen haben. Jetzt müssen wir uns auf allgemeine Standards einigen, um dieses Potential auch global zu heben.

Darum habe ich auf der Veranstaltung in meiner Keynote zum Thema „How to Chain Europe: Technology and Politics“ betont, wie wichtig technische Standards für Blockchain-Technologien sind, die Interoperabilität und Offenheit für Innovationen gewährleisten.

Wir können damit einen digitalen Markt ermöglichen, der Austausch dezentral und ohne Grenzen erleichtert – direkt zwischen den Menschen. So kann Europa zusammenwachsen mit Märkten in Amerika, in Asien oder Australien und auch kreative Unternehmer aus Afrika erhalten Zugang zu einem Markt von bisher unvorstellbarer Größe.

Positionspapier: „Tempo für Deutschland“

Deutschland befindet sich im ungewöhnlichsten Wirtschaftsabschwung aller Zeiten: Trotz immer weiter sinkender Wachstumsprognose herrscht derzeit noch Vollbeschäftigung und die Haushaltskassen sind gut gefüllt. Doch unser Land lebt schon viel zu lange von der Substanz und ist ein Stück weit träge geworden. Wir verlieren zunehmend den Anschluss. Uns droht nicht nur eine Konjunkturkrise, sondern eine Strukturkrise. Wir brauchen “Tempo für Deutschland”: Tempo für Wirtschaft, für Wachstum und für Wohlstand. Solange es uns nicht gelingt, das Wachstum wieder in eine Größenordnung von zwei Prozent zu bringen, dürfen keine wachstumsfeindlichen Maßnahmen, wie Steuererhöhungen, mehr Umverteilungsmaßnahmen oder Eingriffe in unternehmerische Freiheit, umgesetzt werden. Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat diese und weitere Ideen in dem Positionspapier „Tempo für Deutschland“ gebündelt.

Video: Games – Treiber für Innovation und Kreativität – Rede, 18.10.2019

Deutschland ist eine Gamingnation. Der Games-Umsatz der deutschen Gamesbranche ist weiter angestiegen. 4,4 Milliarden Euro sind mit Spielen und Spielekonsolen im Jahr 2018 erwirtschaftet worden. Immer mehr Menschen jeglichen Alters spielen Games, ganz gleich ob auf PC, Konsole, Tablet oder Handy. Zudem bieten Games und Peripherie-Geräte die Möglichkeit niedrigschwelligen, wenn nicht sogar barrierefreien Zugangs und ermöglichen so gesellschaftliche Teilhabe über alle Alters- und Personengruppen hinweg. Gaming verbindet, das zeigt Jahr für Jahr auch die weltweit größte Spielemesse in Köln (Gamescom). Besucher und Entwickler aus aller Welt kommen nach Deutschland, um in Vorführungen, Panels und persönlichen Gesprächen hautnah zu erleben, was die Games-Branche heute schon leistet und für die Zukunft noch leisten kann. Die Grundlagen sind vorhanden: Engagement, Begeisterung und ein florierender Absatzmarkt. Gleichwohl muss der Standort Deutschland als Gamingstandort verbessert werden, um die Grundlagen auch für alle – ganz gleich ob branchenintern oder branchenextern – besser nutzbar zu machen. Die Gamesbranche ist eine feste dritte Säule zwischen dem Medien- und Kulturstandort Deutschland. Das Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer die deutsche Gamerinnen und Gamer unter Generalverdacht stellt, geht eindeutig zu weit. Unseren Antrag „Smart Germany – Games – Treiber für Innovation und Kreativität“ findet ihr hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/140/1914059.pdf